TCS-Ratgeber
Autonummer verloren

Das Expertenteam des TCS – mit 1,5 Mio. Mitgliedern die grösste Mobilitätsorganisation der Schweiz – klärt für den BLICK Fragen rund ums Autofahren.
Publiziert: 26.04.2017 um 23:34 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 13:48 Uhr
So lange nur eine Autonummer verloren gegangen ist, darf in der Schweiz bis zu 30 Tage mit einem Kontrollschild gefahren werden.
Foto: Jürg A. Stettler
Das TCS-Expertenteam

Ich habe ein Kontrollschild meines Autos verloren. Was muss ich tun? Darf ich überhaupt noch weiter fahren?
Emanuel Vetsch, per Mail

Infos zur korrekten Vorgehensweise gibts beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnsitzkantons oder auf dessen Homepage. In der Schweiz gilt zwar überall das gleiche Gesetz, dennoch gibts bezüglich Handhabung von Kanton zu Kanton kleine Unterschiede.

Eine Verlustmeldung des Kontrollschildes, wie sie die Kantonspolizei Zürich ausstellt.
Foto: Jürg. A. Stettler

Beispiel Bern

Der Verlust eines Kontrollschildes muss dort sofort dem Strassenverkehrsamt (per Online-Verlustmeldung oder mit schriftlicher Bestätigung) gemeldet werden. Die weitere Verwendung des eingelösten Autos innerhalb der Schweiz mit nur einem Kontrollschild wird für eine Dauer von bis zu 30 Tagen bewilligt. Im Zuge der Online-Meldung kann diese Bewilligung direkt ausgedruckt werden; zusätzlich wird sie per Post zugestellt. Taucht das abhanden gekommene Schild nicht innert einiger Tage wieder auf, muss der Fahrzeughalter eine Neuanfertigung bestellen (auch online möglich).

Das Expertenteam des TCS, mit 1,5 Mio. Mitgliedern die grösste Mobilitätsorganisation der Schweiz, klärt für den BLICK Fragen rund ums Autofahren.

Achtung

Anders ist die Situation beim Verlust kompletter Schilderpaare oder von Einzelschildern bei Fahrzeugen mit nur einem Kontrollschild (Motorräder). Diese werden im polizeilichen Fahndungssystem (RIPOL) ausgeschrieben und bleiben mehrere Jahre lang gesperrt. Daher können keine Neuanfertigungen gemacht werden. Es muss sofort eine neue Nummer zugeteilt werden, dazu braucht das Strassenverkehrsamt eine Online-Verlustmeldung oder eine schriftliche Bestätigung über den Verlust der Schilder, den Fahrzeugausweis und einen neuen Haftpflichtversicherungsnachweis.

Übrigens: Wurden die Schilder gestohlen, wird empfohlen, zusätzlich die Polizei zu informieren.

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Dann richte sie an: Redaktion BLICK, Stichwort AutoBlick, Postfach, 8099 Zürich, oder auf www.tcs.ch/experte. Unsere Experten helfen Ihnen gerne.

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