Ich habe ein Kontrollschild meines Autos verloren. Was muss ich tun? Darf ich überhaupt noch weiter fahren?
Emanuel Vetsch, per Mail
Infos zur korrekten Vorgehensweise gibts beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnsitzkantons oder auf dessen Homepage. In der Schweiz gilt zwar überall das gleiche Gesetz, dennoch gibts bezüglich Handhabung von Kanton zu Kanton kleine Unterschiede.
Beispiel Bern
Der Verlust eines Kontrollschildes muss dort sofort dem Strassenverkehrsamt (per Online-Verlustmeldung oder mit schriftlicher Bestätigung) gemeldet werden. Die weitere Verwendung des eingelösten Autos innerhalb der Schweiz mit nur einem Kontrollschild wird für eine Dauer von bis zu 30 Tagen bewilligt. Im Zuge der Online-Meldung kann diese Bewilligung direkt ausgedruckt werden; zusätzlich wird sie per Post zugestellt. Taucht das abhanden gekommene Schild nicht innert einiger Tage wieder auf, muss der Fahrzeughalter eine Neuanfertigung bestellen (auch online möglich).
Achtung
Anders ist die Situation beim Verlust kompletter Schilderpaare oder von Einzelschildern bei Fahrzeugen mit nur einem Kontrollschild (Motorräder). Diese werden im polizeilichen Fahndungssystem (RIPOL) ausgeschrieben und bleiben mehrere Jahre lang gesperrt. Daher können keine Neuanfertigungen gemacht werden. Es muss sofort eine neue Nummer zugeteilt werden, dazu braucht das Strassenverkehrsamt eine Online-Verlustmeldung oder eine schriftliche Bestätigung über den Verlust der Schilder, den Fahrzeugausweis und einen neuen Haftpflichtversicherungsnachweis.
Übrigens: Wurden die Schilder gestohlen, wird empfohlen, zusätzlich die Polizei zu informieren.
Dann richte sie an: Redaktion BLICK, Stichwort AutoBlick, Postfach, 8099 Zürich, oder auf www.tcs.ch/experte. Unsere Experten helfen Ihnen gerne.
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