Ich habe zwei Sammlerfahrzeuge, die mit einer Teilkasko-Versicherung und Wechselnummernschildern eingelöst sind. Wären beide Fahrzeuge von der Versicherung gedeckt, wenn in der geschlossenen Garage ein Feuer ausbrechen würde?
Walter Nef, per Mail
Im Brandfall sind alle Fahrzeuge – auch Sammlerfahrzeuge mit Wechselnummernschildern – von der Versicherung gedeckt. Vorausgesetzt, sie sind mit einer Teil- oder Vollkasko-Versicherung gegen Feuer versichert.
Die Kasko-Versicherung deckt alle Fahrzeuge ab, die auf ein bestimmtes Nummernschild eingelöst sind. So spielt es bei zwei auf Wechselschild eingelösten Autos im Schadenfall durch Feuer in einer Garage keine Rolle, bei welchem der beiden Fahrzeuge das Schild zur fraglichen Zeit montiert war.
Natürlich darf mit einem Wechselschild jeweils nur ein Auto gefahren werden. Wären beide Fahrzeuge gleichzeitig in Betrieb, würde dies im Schadenfall Probleme mit der Haftpflicht-Versicherung nach sich ziehen.
Hinweis: Je nach Kanton können die Nummernschilder während einer bestimmten Zeit, zum Beispiel in den Winter-Monaten, beim Strassenverkehrsamt deponiert werden. Auf diese Weise lassen sich sowohl Motorfahrzeugsteuern als auch Haftpflicht-Versicherungsgebühren sparen. Dabei müssen die Fahrzeugausweise nicht annulliert werden und die Fahrzeuge sind trotzdem durch die Kaskoversicherung gedeckt – sie sind also zum Beispiel nach wie vor gegen Brand oder Diebstahl versichert.
Dann richten Sie diese an: Redaktion BLICK, Stichwort «AUTOBLICK», Postfach 8099 Zürich oder per Mail an auto@blick.ch.
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