TCS-Ratgeber
Sind Radarkontrollen auf Privatgrund erlaubt?

Das Expertenteam des TCS – mit 1,5 Mio. Mitgliedern die grösste Mobilitätsorganisation der Schweiz – klärt für den BLICK Fragen rund ums Autofahren.
Publiziert: 10.07.2016 um 23:37 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 20:20 Uhr
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Während die Polizei auf öffentlichem Grund (Bild) ungefragt Radarfallen aufstellen darf, sollte sie auf Privatgrund die Erlaubnis des Eigentümers einholen.
Foto: Jürg A. Stettler
Das TCS-Expertenteam

Ich wohne an einer Kantonsstrasse, wo die Polizei öfters Radarkontrollen durchführt. Dazu nutzt sie mein Privatgrundstück, um ungefragt entweder das Radargerät aufzustellen oder Temposünder herauszuwinken. Darf die Polizei solche Kontrollen auf meinem Grundstück durchführen ohne mich vorher zu fragen oder eine Bewilligung einzuholen?
Manuel D., per Mail

Der TCS ist mit 1.5 Millionen Mitgliedern die grösste Mobilitätsorganisation der Schweiz.
Foto: TCS

Wir teilen Ihre Auffassung. Die Polizeibeamten müssten erst um Erlaubnis bitten, bevor sie Radarkontrollen von Ihrem Grundstück aus durchführen. Die Polizei kann ein Privatgrundstück nur in Notsituationen (zur Abwehr von Gefahren) benutzen, für Radarkontrollen kann sie sich aber nicht auf eine solche Notsituation berufen.

Unklare Ausgangslage

Allerdings ist es oft schwierig zu beurteilen, ob eine Strasse bzw. der Strassenrand öffentliches Eigentum eines Gemeinwesen ist oder Privateigentum, das zudem gegebenenfalls mit Wegerechten und Dienstbarkeiten belastet sein kann.

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Dann richten Sie diese an: Redaktion BLICK, Stichwort «AUTOBLICK», Postfach 8099 Zürich oder per Mail an auto@blick.ch.

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