Auf verschiedenen Teilstücken der CH-Autobahnen ist ein Überholverbot für LKW signalisiert. Vermehrt habe ich aber schon festgestellt, dass Reisecars trotzdem überholen. Fallen Reisecars nicht unter die gleichen Richtlinien wie LKWs?
Karl Zeller, per Mail
In der Signalisationsverordnung (SSV) ist dies im Artikel 26 Absatz 2 das Überholverbot von Lastwagen genau definiert. Und darin steht: "Das Signal ‹Überholen für Lastwagen verboten› untersagt den Führern von Motorwagen und Sattelmotorfahrzeugen, deren Gesamtgewicht nach Fahrzeugausweis 3,5 t übersteigt, mehrspurige fahrende Motorfahrzeuge und Strassenbahnen zu überholen; vom Verbot ausgenommen sind Gesellschaftswagen.“ Demzufolge darf der Reisecar, wie Sie richtiger Weise bemerkt haben, beim Signal ‹Überholen für Lastwagen verboten› die anderen Verkehrsteilnehmer trotzdem überholen.
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