Derzeit müssen Schweizer Autofahrer ihre Frontscheibe wieder von aussen kratzen – und von innen: Bis Ende Januar muss die neue Vignette fürs Jahr 2019 an der Windschutzscheibe kleben. Dafür sollte die Vorjahresversion aber erst entfernt werden. Jedes Jahr eine Sisyphus-Arbeit, denn die Vignette ist so gemacht, dass sie beim Ablösen kaputt geht (damit sie nicht für ein anderes Auto verwendet werden kann).
Vignette einfach entfernen
Vergessen Sie Fingernägel, Föhn oder Nagellackentferner. Am einfachsten gehts mit einem extra Vignettenablöser oder dem simplen Schaber für den Glaskeramikherd aus der Küche. Und so gehts: Einfach eine Rasierklinge einspannen, den Schaber von einer Ecke her unter die Vignette schieben und diese so von der Scheibe lösen (siehe Video). Rückstände mit Wasser befeuchten und ebenfalls mit dem Schaber beseitigen. Der Aufwand lohnt sich: Grundsätzlich ist es nicht verboten, die alte Vignette an der Scheibe zu lassen. Wenn die Polizei das Gesetz aber sehr penibel auslegt, könnten alte Vignetten die Sicht einschränken, was eine saftige Busse nach sich zieht.
360 Millionen Franken eingenommen
Statistisch gibts in der Schweiz mehr Vignetten als Einwohner: Im letzten Jahr wurden 9 Millionen Stück verkauft – davon über ein Drittel (3,2 Mio.) an Autofahrer aus dem Ausland. Damit hat die Schweiz alleine durch die Vignette 360 Millionen Franken eingenommen. Dieses Geld fliesst in den Unterhalt der Schweizer Autobahnen.
Der einzige Fall, in dem die Vignette kostenlos ersetzt wird, ist, falls die Windschutzscheibe nach einem Schaden ersetzt werden muss. Meistens übernehmen dies die Versicherungen. Sonst händigen die Zollämter gegen Vorzeigen der alten, zerrissenen Vignette und der Rechnung fürs Austauschen der Scheibe eine neue aus. Beim Kauf eines neuen Autos brauchts auch eine neue Vignette, wobei servicefreundliche Garagisten diese dem Kunden als Dienstleistung offerieren.
Alles Wissenswerte zur Vignette 2019
- Preis: 40 Franken.
- Erhältlich bei: Tankstellen, Garagen, TCS, Post, Zoll- oder Strassenverkehrsämter.
- Pflicht: Für Motorfahrzeuge und Anhänger bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht auf Autobahnen, aber auch Nationalstrassen 2. Ordnung (z.B. die 2-spurige A4 Winterthur – Schaffhausen).
- Gültigkeit: Seit 1.12.2018 bis 31.1.2020. Die alte Vignette 2018 gilt noch bis 31.1.2019.
- Platzierung: Bei Motorfahrzeugen fix (keine Klebestreifen o.ä.) und nur innen an der Frontscheibe am linken Rand (fahrerseitig) oder oben beim Innenspiegel. Bei Anhängern und Töffs nur an einem nicht auswechselbaren, gut zugänglichen Bauteil.
- Busse: 200 Franken plus Kauf der Vignette (40 Fr.).