Ratgeber Verkehr
Werden Bussen für mehrere Vergehen gleichzeitig kumuliert?

Peter Förtsch (62) ist Autor von «Der Führerausweis», dem Fachbuch der schweizerischen Verkehrsregeln. Für BLICK beantwortet er Fragen zur Fahrpraxis.
Publiziert: 05.07.2013 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 09.10.2018 um 21:33 Uhr
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In Frankreich misst ein Radar-Gerät nun auch die Stopp-Zeit.
Foto: Keystone

Wenn man mich auf der Autobahn zu schnell und zudem zu dicht am Vordermann erwischt, werden dann beide Vergehen kumuliert gebüsst oder nur das strafrechtlich relevantere?

Raoul Bärlocher, Zürich

Sofern es sich nicht um geringfügige Verletzungen von Verkehrsregeln handelt, die im Ordnungsbussenverfahren erledigt werden können, löst eine Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsgesetzgebung (SVG und zugehörige Verordnungen) zwei verschiedene Verfahren aus, die grundsätzlich voneinander unabhängig sind:

1. Das Strafverfahren (Sanktionen: Busse, Geld-/Freiheitsstrafe), das von der Strafverfolgungsbehörde des Begehungsorts durchgeführt wird.

2. Das Administrativmassnahmeverfahren (Massnamen: Verwarnung, Entzug etc.), das Aufgabe der Administrativbehörde des Wohnsitzkantons ist.

Beide Verfahren (Strafverfahren & administrative Massnahme) sind kostenpflichtig und werden unabhängig voneinander von verschiedenen Instanzen durchgeführt. Grundsätzlich wird jede Widerhandlung beurteilt.
Mit anderen Worten: Ja, beide Vergehen werden kumuliert und gebüsst. In der Regel gelten beide Widerhandlungen nicht als leichtes Vergehen und werden entsprechend sanktioniert.

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