Wenn man mich auf der Autobahn zu schnell und zudem zu dicht am Vordermann erwischt, werden dann beide Vergehen kumuliert gebüsst oder nur das strafrechtlich relevantere?
Raoul Bärlocher, Zürich
Sofern es sich nicht um geringfügige Verletzungen von Verkehrsregeln handelt, die im Ordnungsbussenverfahren erledigt werden können, löst eine Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsgesetzgebung (SVG und zugehörige Verordnungen) zwei verschiedene Verfahren aus, die grundsätzlich voneinander unabhängig sind:
1. Das Strafverfahren (Sanktionen: Busse, Geld-/Freiheitsstrafe), das von der Strafverfolgungsbehörde des Begehungsorts durchgeführt wird.
2. Das Administrativmassnahmeverfahren (Massnamen: Verwarnung, Entzug etc.), das Aufgabe der Administrativbehörde des Wohnsitzkantons ist.
Beide Verfahren (Strafverfahren & administrative Massnahme) sind kostenpflichtig und werden unabhängig voneinander von verschiedenen Instanzen durchgeführt. Grundsätzlich wird jede Widerhandlung beurteilt.
Mit anderen Worten: Ja, beide Vergehen werden kumuliert und gebüsst. In der Regel gelten beide Widerhandlungen nicht als leichtes Vergehen und werden entsprechend sanktioniert.
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