Ich habe gleich vier Fragen: Darf ich in der Stadt meinen Töff auf einem «normalen» Autoparkplatz abstellen? Wohin mit dem Parkzettel bei gebührenpflichtigen Parkplätzen? Ist Parken in der «blauen Zone» erlaubt? Und dürfen auch zwei Töff auf einem Parkfeld abgestellt werden? Hanspeter Kreienbühl, Wolhausen LU
Eigentlich wäre anzunehmen, dass Sie ein Motorrad auf einem für Autos markierten Parkplatz abstellen dürfen. Das ist aber genau nicht der Fall und viele Motorradfahrer wissen das nicht.
Die Signalisationsverordnung sagt in Artikel 79, Absatz 1 klar, dass Parkplätze nur von den Fahrzeugen benutzt werden dürfen, für die sie grössenmässig bestimmt sind.
Ein Töff darf also nicht auf einem Parkplatz abgestellt werden, der für mehrspurige Fahrzeuge (wie beispielsweise ein Auto) bestimmt ist. Sie müssen die speziellen Parkflächen für Motorräder benutzen, andernfalls riskieren Sie eine Parkbusse. Je nach Dauer des unerlaubten Parkierens beträgt diese 40 bis 100 Franken.
Übrigens: Diese Regelung gilt genauso für Motorräder und Personenwagen auf Parkplätzen, die für LKW und Busse reserviert sind.
Dann richten Sie diese an: Redaktion Blick, Stichwort «AutoBlick», Postfach 8099 Zürich oder per Email an auto@blick.ch.
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