Ratgeber Verkehr
Müssen Velorüpel am Fussgängerstreifen absteigen?

Peter Förtsch (67) ist Autor von «Der Führerausweis», dem Fachbuch der schweizerischen Verkehrsregeln. Für BLICK beantwortet er Fragen zur Fahrpraxis.
Publiziert: 04.09.2018 um 17:08 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 22:04 Uhr
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Wenn ein Velofahrer fahrend den Fussgängerstreifen benützt, um die Strasse zu überqueren, missachtet er die geltenden Verkehrsregeln. Diese Dame macht es korrekt.
Foto: Werk
Peter Förtsch

Haben Velofahrer beim Überqueren eines Fussgängerstreifens wirklich nur dann Vortritt, wenn sie absteigen und ihr Velo schieben, weil sie dann als Fussgänger gelten?
Patrik Schäfli, Rapperswil

Wer hat Vortritt, wenn ich mit dem Rad korrekt auf der Strasse fahre, und ein anderer Velofahrer überquert den Fussgängerstreifen ebenfalls fahrend?
Remo Ugolini, Steinhausen

Radfahrern ist es ausdrücklich erlaubt, das Velo zu Fuss auf dem Trottoir zu schieben. Am Fussgängerstreifen gilt dann der Vortritt wie für alle Fussgänger. Auf dem Rad fahrende Velofahrer gelten dagegen als Fahrzeugführer und müssen die Strasse, Radwege oder Radstreifen benützen. An Fussgängerstreifen haben sie den Fussgängern den Vortritt zu gewähren. Auf dem Trottoir dürfen Velofahrer nur dann fahren, wenn dieses als Radweg signalisiert und gekennzeichnet ist.

Velofahrer müssen schieben

Zur zweiten Frage: Wenn ein Velofahrer fahrend den Fussgängerstreifen benützt, um die Strasse zu überqueren, missachtet er die geltenden Verkehrsregeln. Käme es zu einer Kollision und folgendem Rechtsstreit, hätte er daher vermutlich schlechte Karten.

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Dann richten Sie diese an: Redaktion Blick, Stichwort «AutoBlick», Postfach 8099 Zürich oder per Email an auto@blick.ch.

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