Kürzlich rauschte eine Ambulanz durch die von uns am Rotlicht gebildete Rettungsgasse – dicht gefolgt von einem Privatauto, vermutlich mit den Angehörigen des Patienten. Darf man einer Ambulanz übers Rotlicht folgen – und sollte der «Verfolger» dabei nicht wenigstens den Pannenblinker einschalten?
Luigi Brunetti, per E-Mail
Einem Dienstwagen auf Dringlichkeitsfahrt mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn darf man in sicherem Abstand folgen. Man hat dabei als «Verfolger» aber keinerlei Vorrechte. Das heisst, für dieses nachfolgende Fahrzeug gelten die ganz normalen Verkehrsvorschriften und der Fahrer hat alle Weisungen der Polizei, Signale und sonstigen Vorschriften zu beachten. In Ihrem Fall dürfte es also nicht übers Rotlicht fahren.
Pannenblinker warnt vor Gefahr
Zu Ihrem Vorschlag betreffend Pannenblinker: Den Pannenblinker darf man nur im Notfall benutzen, um die anderen Strassenbenützer vor einer Gefahr auf der Strasse zu warnen. Vielleicht wäre es in Ihrem speziellen Fall besser gewesen, hätte das unrechtmässig der Ambulanz folgende Fahrzeug die Warnblinker eingeschaltet, da dieses Fahrzeug ja eine «Gefahr auf der Strasse»-Situation heraufbeschwor.
Dann richten Sie diese an: Redaktion Blick, Stichwort «AutoBlick», Postfach 8099 Zürich oder per Email an auto@blick.ch.
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