Vor einem Jahr mussten sich die Autofahrer angewöhnen, immer das Licht einzuschalten. Im Zusammenhang mit dem Verkehrssicherheitsprogramm «Via Sicura» muss seit 2014 jedes Auto auch am Tag mit Licht unterwegs sein. Die diesjährige Gesetzesänderung wirkt sich weniger direkt auf den Alltag von Autofahrern aus, kann aber kostspielig werden.
Allerdings sind davon nur Raser und betrunkene Autofahrer betroffen. Die Haftpflichtversicherungen sind seit dem 1. Januar dazu verpflichtet, die Schadenssumme bei den Unfallfahrern einzufordern. Vorausgesetzt ein Raser oder ein Betrunkener mit mehr als 0,8 Promille Alkohol im Blut haben den Unfall verursacht. Die Höhe dieses Rückgriffs hängt dabei vom Verschulden und der wirtschaftlichen Situation des Fahrers ab. Bisher war dies für die Versicherungen freiwillig.
Weitere für 2015 geplanten Massnahmen von «Via Sicura» sind noch nicht bereit. Dabei handelt es sich teilweise um technisch komplexere Änderungen, die mehr Abklärungen erfordern, wie beispielsweise Blackboxen und Alkohol-Wegfahrsperren. Beides sind Auflagen, wenn Raser oder betrunkene Fahrer nach einem Ausweisentzug ihr Billett zurückerhalten wollen.
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