Ich bin oft nachts unterwegs. Dabei kommen mir auf Autobahnen häufig Autos mit Fernlicht entgegen. Darf man auf der Autobahn Fernlicht einschalten?
Samuel Erni, Luzern
Die korrekte Verwendung der Lichter ist in Art. 41 SVG und Art. 31 VRV geregelt. Es sind keine Sonderregelungen für Autobahnen vorgesehen. Die Benutzung der Lichter ist also auf allen Strassen gleich.
Es ist spätestens 200 Meter vor dem Kreuzen mit einem anderen Strassenbenützer von Fern- auf Abblendlicht umzuschalten. Wenn Sie geblendet werden, dürfen Sie mit der Lichthupe vom entgegenkommenden Lenker verlangen, dass er auf Abblendlicht umschaltet. Und Sie sind verpflichtet ihr Tempo der überblickbaren Strecke anzupassen.
Auch auf Autobahnen darf demnach nur so schnell gefahren werden, dass man innerhalb der überblickbaren Strecke anhalten kann. Mit 120 km/h sind das etwa 75 Meter. Die Abblendlichter leuchten aber nur 50 Meter weit. 120 km/h sind also für das Fahren mit Abblendlicht viel zu schnell. Ein auf der Fahrbahn befindliches Hindernis würden Sie so überfahren und Sie könnten folglich wegen nicht angepasster Geschwindigkeit zur Verantwortung gezogen werden.
Peter Förtsch (62) ist Autor von «Der Führerausweis», dem Fachbuch der schweizerischen Verkehrsregeln.
Stellen Sie Fragen rund um die Verkehrsregeln!Wer hat Vortritt? Wie ging noch mal die Regel mit der Schrittgeschwindigkeit im Parkhaus? Experte Peter Förtsch beantwortet ab sofort alle Fragen zur täglichen Fahrpraxis. Schreiben Sie an: Redaktion BLICK, Stichwort AUTOBLICK, Postfach, 8099 Zürich oder per Mail an
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