Experte Peter Förtsch weiss die Antwort
Dürfen Velofahrer rechts vorfahren?

Muss man Velofahrern Platz lassen, damit diese rechts vorbeifahren können, auch wenn es keinen Velostreifen hat? Experte Peter Förtsch weiss die Antwort.
Publiziert: 24.07.2012 um 23:34 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 20:22 Uhr
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Muss ich in einer langsamen Kolonne auf einer Hauptstrasse ohne Radstreifen rechts vom Auto genügend Platz lassen, damit z.B. Velofahrer vorfahren können?

Hanspeter Pfeiffer, Jegenstorf BE

In Artikel 34, Abschnitt 4 steht, dass «gegenüber allen Strassenbenützern ausreichend Abstand zu wahren ist, namentlich beim Kreuzen und Überholen…» «Ausreichend» ist eine unscharfe Definition. Damit ist aber wohl gemeint, dass sich alle Verkehrsteilnehmer jederzeit sicher im Verkehr bewegen können und nicht behindert werden.

Das Fahren im Kolonnenverkehr wird in Art. 44 SVG geregelt und in den beiden Art. 8 VRV, Abschnitt 4 und Art. 42, Abschnitt 3 noch präzisiert. Aus diesen Regeln geht hervor, dass Radfahrer rechts neben einer Motorfahrzeugkolonne vorbeifahren dürfen, wenn genügend Raum vorhanden ist. Dabei sind Motorfahrzeuglenker gehalten links in der Spur, und die Radfahrer rechts zu fahren. Ein Autofahrer darf folglich bei genügend Platz auf der Fahrspur dem Velofahrer das rechts vorbeifahren nicht behindern. Sonst aber haben auch die Radfahrer ihren Platz in der Kolonne zu halten.

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Verkehrs-Experte Peter Förtsch

Peter Förtsch (62) ist Autor von «Der Führerausweis», dem Fachbuch der schweizerischen Verkehrsregeln.

Stellen Sie Fragen rund um die Verkehrsregeln!

Wer hat Vortritt? Wie ging noch mal die Regel mit der Schrittgeschwindigkeit im Parkhaus? Experte Peter Förtsch beantwortet ab sofort alle Fragen zur täglichen Fahrpraxis. Schreiben Sie an: Redaktion BLICK, Stichwort AUTOBLICK, Postfach, 8099 Zürich oder per Mail an

auto@blick.ch
 

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