Im Freundeskreis diskutieren wir immer wieder: Darf man ein langsames, landwirtschaftliches Fahrzeug in einer Überholverbotszone, in der es statt einer durchgezogenen Sicherheitslinie nur eine gestrichelte Bodenmarkierung hat, überholen?
Alfred Käch, per Email
Da kann ich nur auf die Signalisationsverordnung SSV verweisen. Dort steht unter Artikel 26 zum Überholverbot folgendes:
1.) Das Signal „Überholen verboten“ untersagt den Führern von Motorfahrzeugen, mehrspurige fahrende Motorfahrzeuge und Strassenbahnen zu überholen.
2.) Das Signal „Überholen für Lastwagen verboten“ untersagt den Führern von Motorwagen und Sattelmotorfahrzeugen, deren Gesamtgewicht nach Fahrzausweis 3,5 t übersteigt, mehrspurige fahrende Motorfahrzeuge und Strassenbahnen zu überholen; vom Verbot ausgenommen sind Gesellschaftswagen.
3.) Bei beiden Signalen dürfen die Führer, sofern gefahrlos möglich, Motorfahrzeuge überholen, die nicht schneller als 30 km/h fahren können (Motoreinachser, Motorhandwagen, Motorkarren, Arbeitskarren, landwirtschaftliche Motorfahrzeuge; Art. 11 Abs. 2 Bst. G, 13 Abs. 3 Bst. B, 17 und 161-166 VTS). An fahrenden Strassenbahnen darf rechts vorbeigefahren werden.
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