Ratgeber: Auto frei kratzen
Der Motor darf nicht laufen!

Arktische Temperaturen, starke Schneefälle – für Laternenparker sind harte Zeiten angebrochen. Schlaumeier lassen, um das Scheibenkratzen zu vereinfachen, das Auto warmlaufen. Das ist allerdings verboten.
MARIO BORRI
Spät ist er gekommen, der Winter. Dafür umso heftiger. Wer sein Auto nachts draussen parken muss, darf derzeit jeden Morgen eine hartnäckig haftende Schnee- und Eisschicht abkratzen. Ein mühsames Geschäft. Wer dabei den Motor des Fahrzeugs laufen lässt, erleichtert sich die Arbeit. Er macht sich aber auch bei den Nachbarn unbeliebt, und – gemäss Artikel 33, Absatz a der Verkehrsregelnverordnung (VRV) – strafbar.


Unnötiges Warmlaufen lassen des Motors bei stillstehendem Fahrzeug ist ausdrücklich verboten. Wer erwischt wird, zahlt 60 Franken Busse. Allerdings muss auch klar sein: Bei extremer Vereisung, wie nach Eisregen, ist das Freikratzen ohne Motorhilfe oft schlicht unmöglich. Dann kann das (kurzzeitige!) Warmlaufen lassen als «für die Verkehrssicherheit zwingend» erachtet werden. Und selbst wenn ein eifriger Gesetzeshüter dann dennoch 60 Franken verlangt: Fahren mit nicht vollständig frei gekratzten Scheiben ist extrem gefährlich und wird mit noch weit höheren Bussen bestraft!


Fazit: Warmlaufen lassen des Motors ist nichts für Faulpelze, sondern eine Notlösung. Lassen Sie gesunden Menschenverstand walten. Wer ganz sicher gehen will, lässt eine Standheizung montieren. Die kostet zwar etwa 2500 Franken (inklusive Montage), entledigt aber ein für alle Mal vom lästigen Scheibenkratzen.
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