Das ändert sich ab Neujahr auf unseren Strassen
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Neue Verkehrsregeln ab Januar:Das ändert sich auf Schweizer Strassen

Viele neue Verkehrsregeln ab 1. Januar 2021 (Teil 1)
Das gilt ab Neujahr in unseren Städten

Ab 1. Januar 2021 treten so viele neue Verkehrsvorschriften in Kraft wie schon lange nicht mehr. Wir fassen zusammen, was Sie ab Neujahr als Auto- und Velofahrer sowie Fussgänger in unseren Städten wissen müssen.
Publiziert: 03.01.2021 um 07:40 Uhr
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Aktualisiert: 22.01.2021 um 15:16 Uhr
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Beim Benützen des Parkassistenzsystems dürfen Fahrer neu beim Parkieren nicht nur das Lenkrad ihres Fahrzeugs loslassen, ...
Foto: Werk
Raoul Schwinnen

Ab Neujahr dürfen in der Schweiz autonome Autos tatsächlich auch selbstständig fahren – oder wenigstens parkieren. Ab 1. Januar 2021 darf man nämlich Autos, die über einen entsprechenden Parkassistenten verfügen, von alleine parkieren lassen. Nicht mal mehr im Auto sitzen muss man während des Vorgangs. Das ist eine von vielen neuen Regelungen im Strassenverkehr, die auf Anfang Jahr in unseren Städten in Kraft treten.

Hier die Übersicht

Auto darf selbstständig parkieren: Wie von Geisterhand: Beim Benutzen des Parkassistenzsystems dürfen Fahrer neu nicht nur das Lenkrad ihres Fahrzeugs loslassen – sie dürfen sogar, wenn es das System ermöglicht, das Auto während des Parkiervorgangs verlassen. «Allerdings», so stehts im Verordnungstext, «muss der Fahrer das Manöver überwachen und bei Bedarf abbrechen können. Er trägt zu jedem Zeitpunkt die Verantwortung über sein Fahrzeug.»

Bei Rot rechts abbiegen: Was viele Velo- und Mofafahrer bislang sowieso schon tun, wird nun legalisiert. Nach einem erfolgreichen Pilotprojekt 2016 in Basel dürfen Velo- und Mofafahrer ab 1. Januar 2021 nun schweizweit offiziell und bei entsprechender Signalisation trotz roter Ampel rechts abbiegen. Wichtig: Es handelt sich um keine allgemeine Erlaubnis, bei Rot rechts abzubiegen.

Schleusen für Velofahrer: Städtische Behörden dürfen künftig sogenannte Schleusen für Fahrräder auf der Fahrbahn vor Lichtsignalen markieren – auch dort, wo keine Fahrradstreifen vorhanden sind. Dies erlaubt den Velofahrern, sich aus Sicherheitsgründen und damit sie besser wahrgenommen werden am Rotlicht vor die anderen Verkehrsteilnehmer zu stellen.

Velofahrer dürfen aufs Trottoir: Kids bis 12 Jahre dürfen ab Neujahr mit ihrem Velo auf der rechten Seite des Trottoirs fahren. Allerdings nur dann, wenn auf der Strecke kein Fahrradstreifen vorhanden ist. Und: Sie müssen den Fussgängern den Vortritt gewähren und sollten immer nur Schritttempo fahren. Dies gilt auch für Miet- und Elektro-Trottinetts, die den Veloregeln unterliegen.

Neue Parkplätze für Elektroautos: Nebst weissen und blauen Parkfeldern gibt es neu auch grüne. Diese weisen – ebenso wie das neue Symbol Ladestation darauf hin, dass hier nur elektrische Autos parkieren dürfen. Ausserdem kann es nun auch für schnelle E-Bikes (bis 45 km/h), Mofas und Motorräder kostenpflichtige Parkplätze geben.

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