Ab nächstem Montag werden in der Schweiz Tausende frisch frisierter Autofahrer in blitzblanken Autos unterwegs sein. Denn nicht nur die Coiffeure dürfen dann wieder öffnen, sondern auch alle Waschstrassen.
Der Bundesrat erlaubt nach einem entsprechenden Bittschreiben des AGVS (Auto Gewerbe Verband) nun doch, sämtliche Auto-Waschanlagen schon mit der ersten Lockerungswelle ab Montag, 27. April, wieder zu öffnen.
Grosszügige Auslegung
Offiziell schreibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zwar, «Einrichtungen zur Selbstbedienung, worunter auch Autowaschanlagen fallen», dürften betrieben werden, «sofern sie über ein Schutzkonzept verfügen». Den Begriff «Selbstbedienung» definiert das BAG nun allerdings grosszügiger. So heissts im offiziellen Schreiben aus Bundesbern: «Fürs Publikum öffnen dürfen neben selbst bedienten Waschanlagen (Waschboxen, Waschplätze, Staubsaugerplätze etc.) jene Waschanlagen, die weitgehend automatisiert sind (z.B. Waschtunnel, Waschstrassen, Portalwaschanlagen).»
Soziale Distanz einhalten
Mit anderen Worten: Betrieben werden dürfen ab kommenden Montag alle Arten von Waschanlagen, bei denen die Kunden entweder im Auto sitzen bleiben oder zumindest keinen direkten Kontakt zum Personal haben. Gewaschen werden dürfen sowohl Personenwagen als auch Nutzfahrzeuge. Nicht zulässig sind lediglich jene wenigen bedienten Anlagen, bei denen die Vorgaben betreffend Hygiene und sozialer Distanz nicht eingehalten werden können, etwa bei manueller Reinigung durch mehrere Mitarbeiter gleichzeitig.