Die Wut der Replika-Liebhaber

Vor ein paar Jahren wurden der Porsche 356 oder auch der 550 Spyder, begehrte Autoklassiker aus der Nachkriegszeit, plötzlich bezahlbar: nicht als Original, sondern als Nachbau auf Basis des VW-Käfer-Chassis. Für diese sogenannten Replika fanden sich viele Interessenten.
Publiziert: 11.04.2009 um 15:50 Uhr
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Aktualisiert: 06.09.2018 um 21:31 Uhr
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Von Raoul Schwinnen

Doch hierzulande könnte damit bald Schluss sein. Denn das Bundesamt für Strassen (Astra) plant eine Neuregelung für Umbauten und Erstimmatrikulation. «Heute gilt auf einem überbauten Chassis, also der Bodenplatte eines Fahrzeugs, die erste Inverkehrssetzung als massgebend für die anwendbaren Vorschriften», so Pete Stoijkic von der auf den Bau von Porsche-Replika spezialisierten Custom Classic Cars in Wettingen AG. Die so aufgebauten Fahrzeuge brauchen im Hinblick auf Betriebssicherheit und Umweltschutz nur die Vorschriften jener Zeit zu erfüllen.

Doch genau das ist dem Astra ein Dorn im Auge. Die Behörde möchte künftig folgenden Zusatz: «Werden an bereits in Verkehr stehenden Fahrzeugen wesentliche Änderungen vorgenommen, so werden diese nach dem zum Zeitpunkt der Änderung geltenden Recht beurteilt.»

Im Klartext: Replika, die auf alten Chassis aufbauen, müssten nun die Sicherheitsvorschriften von heute erfüllen. «Ein Ding der Unmöglichkeit», schimpft Stoij-kic. «Wir haben unsere fachgerechten Speedster-Umbauten für teures Geld beim anerkannten Dynamic Test Center in Vauffelin sowie bei allen Schweizer Motorfahrzeug-Kontrollämtern prüfen lassen. Das Astra darf doch nicht alle Replika-Anbieter in den gleichen Topf werfen und uns mit Bastlern irgendwelcher Billig-Buggys gleichsetzen», ereifert er sich.

Um ihren Unmut kundzutun, fuhren er und einige seiner Kollegen kurzerhand in Nachbauten vor dem Astra in Ittigen bei Bern vor und suchten das Gespräch. Der zuständige Fachbereichsleiter empfing sie auch. Doch was kam bei dem Gespräch heraus?

Thomas Rohrbach, Astra-Sprecher: «Wir verstehen die Anliegen der Replika-Hersteller und wollen solche Umbauten auch nicht verunmöglichen.» Der Fachmann gibt allerdings zu bedenken: «Wir investieren in der Schweiz Millionen in die Verbesserung der Verkehrssicherheit, sowohl bei der Infrastruktur als auch bei Neufahrzeugen. Da kann es doch nicht sein, dass Quasi-Neufahrzeuge nach Sicherheitsstandards von anno dazumal zugelassen werden.»

Rohrbach empfiehlt den Herstellern, sich vor dem Umbau mit dem Strassenverkehrsamt in Verbindung zu setzen, um sicher zu sein, welche Nachweise erforderlich sind. «So lassen sich böse Überraschungen vermeiden.»

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