Der Winter ist weg, aber die Spuren schmerzen: Skiunfälle und Ausrutscher zwingen viele Menschen an Krücken. Und mit Gipsbein ans Lenkrad. Ist das erlaubt?
Die Frage stellt sich derzeit vielen Ski- und Glätteopfern: Darf man mit Gipsbein Auto fahren? Wer das linke Bein verletzt hat und nicht kuppeln muss – also Automat fährt –, darf fahren. Ausser, der Gips behindert beim Bedienen. Im Strassenverkehrsgesetz steht in Artikel 31: «Der Führer muss das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann. Wer nicht über erforderliche körperliche Leistungsfähigkeit verfügt, gilt während dieser Zeit als fahrunfähig.» Im Klartext: Fahren darf nur, wer das Auto mit Verletzung so sicher bedient wie ohne!
Wer das nicht kann und trotzdem fährt, der riskiert viel. Bereits bei einer Routinekontrolle droht eine Verzeigung – mindestens. Kommt es zum Crash, weil zum Beispiel der rechte Gipsfuss vom Bremspedal rutscht, dann gibt es Ausweisentzug. Und Autoversicherer werten derlei Vorkommnisse als grobfahrlässig. Daniel Cavelti, Pressesprecher Winterthur Versicherungen: «Die Kausalität muss gegeben sein: Passiert der Unfall wegen des Beinbruches, nehmen wir Regress.» Dann kann ein Bagatellunfall schnell einmal mehrere tausend Franken kosten
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BEHINDERT AUF ZEIT
Parkplätze sind oft zu schmal, um mit verletztem Bein gut ein- und auszusteigen. Tipp: Gegen ein Arztzeugnis sind Behörden – meist Stadtpolizei oder Gemeinde – oft bereit, einen befristeten Ausweis auszustellen, um Behindertenparkplätze zu nutzen. Denn dort mit Gipsfuss, aber ohne Ausweis parkieren gilt nicht: 120 Franken Busse.
Parkplätze sind oft zu schmal, um mit verletztem Bein gut ein- und auszusteigen. Tipp: Gegen ein Arztzeugnis sind Behörden – meist Stadtpolizei oder Gemeinde – oft bereit, einen befristeten Ausweis auszustellen, um Behindertenparkplätze zu nutzen. Denn dort mit Gipsfuss, aber ohne Ausweis parkieren gilt nicht: 120 Franken Busse.