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Neue Funktion fördert dumme Ideen
Mann will sich von seinem Tesla überfahren lassen

Mit einer neuen Funktion können Tesla-Besitzer ihr E-Auto per App zu sich rufen. Was eigentlich das Leben erleichtern soll, bringt manchen auf dumme Ideen: Ein Mann wollte sich überfahren lassen!
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Per App können die Tesla-Besitzer neu ihr Auto zu sich rufen.
Foto: Werk
Martin A. Bartholdi

Bei Fuss, Tesla! Das jüngste Update des US-amerikanischen Elektroauto-Pioniers ist eine nette Spielerei, um beim Nachbarn anzugeben. Per App können Tesla-Besitzer ihr Auto zu sich rufen. «Smart Summon» nennt Tesla diese Funktion, was man mit «intelligentem Herbeirufen» übersetzen könnte.

Die Idee dahinter: Lauffaule Tesla-Besitzer können ihr Auto auf einem Parkplatz zu sich herrufen. Das Feature funktioniert bis zu einer Distanz von 50 Metern. Das bringt einige Tesla-Fahrer allerdings auch auf ziemlich abwegige Ideen.

Mann hat grosses Glück

Ein YouTube-Video zeigt, wie ein Tesla-Fahrer versucht, vor seinem Tesla herzulaufen, während ein Freund ihn zu sich ruft. Beim ersten Versuch erkennen die Kameras der Assistenzsysteme den Mann noch, das Model 3 hält rechtzeitig an. Beim zweiten Versuch hat der Mann allerdings Glück, dass ihm das Elektroauto nicht über die Füsse fährt.

Es handelt sich freilich um eine Beta-Version. Wie schon beim Autopiloten hat Tesla diese Funktion schon freigeben, bevor alle Fehler erkannt und behoben wurden. Der Fahrer als Versuchskaninchen. Womit es nicht mehr mutig, sondern schon schlicht dumm ist, einfach vor ein fahrendes Auto zu laufen.

Besitzer bleibt verantwortlich

Tesla weist Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Besitzer für sein Auto verantwortlich bleibt. Deshalb muss er die Umgebung des Wagens jederzeit überwachen, wenn er sein Auto herbeiruft. Damit ist Blickkontakt zwingend, und der Nutzen der Funktion hält sich in Grenzen. Am sinnvollsten mag es noch sein, wenn es regnet und man unter einem Dach aufs Auto warten möchte.

Wie es Tesla in den USA empfiehlt, dürfte diese Funktion in der Schweiz nur auf Privatgrundstücken erlaubt sein. Das Schweizer Gesetz sieht heute vor, dass der Autofahrer jederzeit seine Hände am Lenkrad haben und eingreifen können muss. Ob das einfache Loslassen des Fahrbuttons auf dem Smartphone als Eingreifen im Rahmen des Gesetzes zählt, ist zur Zeit noch nicht geklärt.

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