Krankenwagen wird von Zug erfasst
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Zwei Tote, Fahrer im Koma:Krankenwagen wird von Zug erfasst

Zwei Tote, Fahrer im künstlichem Koma
Krankenwagen in Polen auf Bahnübergang von Zug erfasst

Ein Krankenwagen blieb auf einem Bahnübergang in Puszczykowo im Westen Polens stecken – und wurde von einem Zug erfasst. Zwei Menschen starben auf der Stelle, der Fahrer liegt schwerverletzt im künstlichen Koma.
Publiziert: 07.04.2019 um 21:55 Uhr

36 Sekunden des Grauens spielen sich im polnischen Puszczykowo ab. Ein Krankenwagen befährt einen Bahnübergang, die Schranken schliessen sich. Verzweifelt versucht der Fahrer zu manövrieren. Zu spät. Der Zug erfasst den Krankenwagen, schleudert ihn in die Luft.

Beim Unfall kamen ein Arzt und ein Rettungsbeamter noch auf der Stelle ums Leben. Einzig der Unglücksfahrer überlebte. Derzeit befindet sich der 40-Jährige schwer verletzt in einem künstlichen Koma. Wann und ob die Ärzte ihn wecken werden, bleibt unklar.

Fahrer wollte sich parallel zu Gleisen positionieren

Doch wieso blieb der Fahrer stehen? Die polnische Staatsanwaltschaft ermittelt: «Zunächst stellten wir fest, dass der Krankenwagen in den Bahnübergang eintraf, als erst eine der Schranken bereits gesenkt war und die andere sich gerade schloss. Der Fahrer versuchte, sich parallel zum Gleis zu positionieren, um eine Kollision mit dem Zug zu vermeiden», sagt Michał Smętkowski, Sprecher der Staatsanwaltschaft, zum Sender «TVN24».

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft dauerte es etwa 40 Sekunden von der Einfahrt des Krankenwagens zwischen die Schranken bis zum Zeitpunkt der Kollision. Die Ermittler klären nun ab, ob die Insassen aus dem Fahrzeug hätten entkommen können und warum der Fahrer sich entschieden hatte, die Barriere nicht zu durchbrechen. Die Aufzeichnung zeigt nämlich, dass er Zeit für ein solches Manöver hatte.

40-Jährigem drohen bis acht Jahre Haft

Die Ermittlungen laufen, Augenzeugen werden befragt, das Videomaterial im Detail ausgewertet. Falls sich der Zustand des Fahrers stabilisiert, wird er zum wichtigsten Zeugen. Doch dann droht dem 40-Jährigen eine Freiheitsstrafe von bis zu acht Jahren. (szm)

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