Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland heute in zwei Fällen verurteilt. Die Vorwürfe lauten auf Folter und unmenschliche Behandlung.
Die erste Klage betrifft die monatelange Inhaftierung von vier Flüchtlingen aus dem Irak, Syrien, den besetzten Palästinensergebieten und Somalia in der Transitzone des Moskauer Flughafens. Drei von ihnen wurden zwischen fünf und acht Monate auf dem Moskauer Flughafen festgehalten, der Flüchtling aus Somalia musste fast zwei Jahre dort verbringen.
Dem Urteil zufolge mussten die Männer in der Abflugzone des Flughafens auf Matratzen schlafen, hatten keinen Zugang zu Duschen und waren auf Nahrungsmittelspenden des UNO-Flüchtlingskommissariats angewiesen. Sie waren ständigem Lärm und einer Dauerbeleuchtung ausgesetzt.
«Unakzeptable» Haftbedingungen
Solche Haftbedingungen über lange Zeiträume seien «unakzeptabel», urteilte der Gerichtshof für Menschenrechte. Russland habe mit der Inhaftierung überdies grundlegende Freiheitsrechte verletzt.
Zwei der Flüchtlinge wurden schliesslich vom UNO-Flüchtlingskommissariat nach Schweden und Dänemark vermittelt, der Palästinenser konnte nach Ägypten ausfliegen. Der Somalier musste nach einem Jahr und elf Monaten auf dem Flughafen in sein Land zurückkehren.
In Russland waren ihre Asylanträge abgewiesen worden. Dem Urteil zufolge muss Moskau den vier Männern nun insgesamt 81'000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Von Polizisten gefoltert
In einem zweiten Urteil stellte der Gerichtshof einen Verstoss gegen das Folterverbot fest. Er gab einem heute 28 Jahre alten Russen Recht, den Polizisten im Jahr 2004 - als er noch minderjährig war - gefoltert hatten.
Dem Urteil zufolge wurde der Jugendliche damals gefesselt sowie mit Fausthieben und Fusstritten misshandelt. Ausserdem pressten ihm die Polizisten einen Schlagstock an den Hals und schnürten ihm den Atem ab.
Aus Angst vor weiterer Folter gestand der junge Mann, angeblich eine Vergewaltigung begangen zu haben. Das Opfer entlastete den Mann aber, so dass kein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet wurde.
Erst nach mehreren Anläufen erreichte der Kläger, dass gegen die Polizisten Ermittlungen eingeleitet wurden. Der Fall wurde dann aber zu den Akten gelegt - mit der Begründung, die verantwortlichen Polizisten hätten nicht identifiziert werden können. Nun wurde Russland vom Strassburger Gerichtshof angewiesen, dem Kläger 48'550 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. (SDA/kra)