Exekutionsversuch wird wiederholt
Vene nicht gefunden – Henker darf nochmals ran

2009 sollte ein Häftling mit der Todesspritze hingerichtet werden. Die Exekution scheiterte. Nun entschied ein Gericht in Ohio: Der Versuch wird wiederholt!
Publiziert: 17.03.2016 um 01:16 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 04:01 Uhr
Romell Broom kämpfte gegen das Todesurteil. Er muss nun ein zweites Mal antreten.
Foto: AP

Die Todesstrafe gegen einen verurteilten Mörder darf im US-Bundesstaat Ohio unter Umständen auch dann vollstreckt werden, wenn ein erster Exekutionsversuch gescheitert ist. Das entschied das Höchste Gericht des Bundesstaates am Mittwoch.

Der Todeskandidat Romell Broom hatte gegen seine bevorstehende Hinrichtung geklagt. Bereits 2009 hatte der Staat die Strafe vollstrecken wollen. Das Personal fand aber trotz zweistündiger Suche keine brauchbare Vene, um ihm die tödliche Medikamentenmischung zu spritzen.

Bessye Middleton mit einem Gemälde ihrer Tochter Tryna. Romell Broom brachte das Mädchen 1984 um.
Foto: Tony Dejak

Das Gericht urteilte nun, eine Vollstreckung habe nicht stattgefunden, da kein Gift injiziert worden sei. Deswegen liege auch keine Doppelbestrafung für dasselbe Verbrechen vor, wie die Anwälte des Häftlings geltend gemacht hatten.

Romell Broom hatte 1984 die 14-jährige Tryna vergewaltigt und erstochen. 

Ohio hat seit 1976 in 53 Fällen Todesurteile vollstreckt (Platz 8 unter allen US-Bundesstaaten). 145 Menschen sitzen aktuell in den Todestrakten des Staates. Seit es bei einer Exekution 2014 Probleme mit der Giftspritze gab - es dauerte mehr als eine Stunde bis der Verurteilte starb - gab es in Ohio aber keine Hinrichtungen mehr. (SDA/gf)

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