«Willkürliche Absage!»
Frankfurt verweigert Wahlzürcher die EU-Wahl

Weil die Stadt Frankfurt seinen Antrag nicht rechtzeitig bearbeitet hat, darf Benjamin O. (30) bei der EU-Wahl kein Kreuz machen. Der Wahlzürcher ist sauer – doch wehren kann er sich gegen den Willkürbescheid nicht.
Publiziert: 16.05.2019 um 13:23 Uhr
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Aktualisiert: 16.05.2019 um 20:53 Uhr
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Der Zürcher Unternehmensberater Benjamin O. darf an der EU-Wahl nicht teilnehmen.
Foto: zvg

Nächste Woche startet die EU-Wahl. Auch die rund 305'000 Auslandsdeutschen in der Schweiz sind aufgerufen, ihr Kreuz zu machen. Doch einer darf nicht: Die Stadt Frankfurt verweigert Benjamin O. (30) die Teilnahme an der EU-Wahl.

Die Begründung: Sein Antrag, ihn ins Wählerregister aufzunehmen, sei zu spät eingegangen. Auslandsdeutsche müssen dies per Brief tun. Was der Zürcher Unternehmensberater auch brav tat. 

«Absage ist willkürlich!» 

Am Dienstag, 30. April, gab Benjamin O. seinen Brief auf – per Schweizer A-Post. Zeit hätte er bis am 5. Mai gehabt. Trotzdem teilte die Stadt Frankfurt dem 30-Jährigen mit, dass die Bearbeitung des Antrags wegen der angeblichen Verspätung nicht mehr möglich sei. Das offizielle Datum der Absage: der 3. Mai – zwei Tage vor Fristende.

«Ich habe das Gefühl, ich habe nichts falsch gemacht, und trotzdem darf ich mein Grundrecht nicht ausüben», sagt Benjamin O. zu BLICK. «Die Absage ist willkürlich und nicht nachvollziehbar.»

Benjamin O. glaubt an ein Versehen. Seit zwölf Jahren darf er auf Bundes- und EU-Ebene wählen. Verpasst hat er noch keine Wahl. Per Mail hakt er nach.

Technischer Fehler oder schlicht zu mühsam?

Die Antwort der Behörde ist niederschmetternd. Sie behauptet: Der Antrag sei erst am 6. Mai eingegangen, einen Tag nach Fristende – eine Aufnahme in das Wählerverzeichnis sei daher «leider nicht mehr möglich». Und das Datum? Angeblich ein technischer Fehler. 

Für Benjamin O. ist die Begründung nicht nachvollziehbar. «Das Gesetz sagt: Der Antrag muss bis zur Frist eingegangen sein – nicht bearbeitet.» Dass der Antrag tatsächlich nach Fristende einging, ist unwahrscheinlich. «Die Erklärung halte ich für absolut unglaubwürdig.» Auf Anfrage von BLICK will sich die Stadt am Donnerstag nicht äussern.

Benjamin O. hat sich auch an den Bundeswahlleiter gewandt. Der teilte ihm am Freitagmorgen mit, er müsse auf lokaler Ebene Einspruch einlegen – handschriftlich. (ins) 

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