Zwei deutsche Alpinisten gehen Anfang Februar im österreichischen Zöblen im Tirol mit den Schneeschuhen auf eine Tour. Beim Abstieg vom 1688 Meter hohen Grasberg Schönkahler kamen sie im Schneetreiben vom Weg ab und wählten deshalb den Notruf.
Um 18.32 Uhr wird die Bergrettung Tannheim alarmiert: «Wir erfuhren von den beiden telefonisch, dass sie völlig erschöpft seien, stark durchnässt und stark frieren, sie wussten weder vor noch zurück», sagt Ortsstellenleiter Reinhold Bilgeri zur «Kronen Zeitung».
Sie verzögerten ihre eigene Rettung
Das betroffene Gebiet sei sehr weitläufig und wegen der Lawinenwarnstufe 3 herrschte erhebliche Gefahr. Deshalb entschied die Einsatzleitung, dass die Tiroler Bergretter in drei Gruppen mit je fünf Personen ausrückten. Sie verteilten sich im Gebiet und suchten nach den beiden Deutschen.
Die Koordinaten der beiden Schneewanderer waren den Bergretter zwar bekannt, aber die Deutschen hielten sich nicht an die Aufforderung der Bergretter, am zuletzt georteten Platz auszuharren. Bilgeri kann das nicht verstehen: «Sie waren ja völlig orientierungslos, durchnässt, entkräftet und hatten nur die Taschenlampe des Handys als Lichtquelle dabei.»
Schliesslich fanden die Bergretter die verirrten Deutschen gegen 21 Uhr. Die Schneewanderer erhielten von den Rettern trockene Kleidung und Getränke. Danach wurden sie zurücktransportiert und der Einsatz nahm ein glimpfliches Ende.
Zwei Einsatzkräfte hätten gereicht
Dankbarkeit? Fehlanzeige! Im Nachhinein werfen die beiden Geretteten den Einsatzkräften jetzt vor, sie seien mit zu vielen Personen ausgerückt – zwei Einsatzkräfte hätten gereicht. Zu diesem Vorwurf kamen sie, weil sie den Rechnungsbetrag von umgerechnet rund 2580 Franken viel zu hoch fänden.
Also wendeten sie sich an einen Rechtsanwalt, der den Tiroler Bergrettern eine Klage androhte und auf das Konsumentenschutzgesetz verwies.
Bergretter haben kein Verständnis
Das kann die Rettungsorganisation nicht nachvollziehen, wie sie gegenüber der «Kronen Zeitung» sagt. «Jemand, der sich in einer alpinen Notlage befindet, hat nicht zu entscheiden, wie die Rettungsorganisation ihren Einsatz anlegt», sagt der Bergrettungs-Landesleiter Hermann Spiegl.
«Ich habe kein Problem mit leichtsinnigen Personen, die ihren Fehler einsehen und für den Einsatz geradestehen. Aber sich erst retten lassen und die Kosten dann auf eine dermassen unsympathische Weise abzulehnen, dafür habe ich genau null Verständnis», so Spiegl weiter. (frk)