Es gibt sie überall: die Corona-Ignoranten. In der Gemeinde Nenzing im österreichischen Bundesland Vorarlberg feuerte ein Polizist im Corona-Einsatz gar Schüsse aus seiner Dienstpistole ab. Vor Gericht beschwerten sich die betroffenen Spaziergänger wegen der Warnschüsse. Dies berichtet das Portal Vol.at.
Passiert ist es am 20. März. In Nenzing hören drei Spaziergänger nahe der Ruine Ramschwag Schüsse. Sie deuten sie als Warnschüsse, die auch ihnen gegolten hätten. Am Freitag reicht der Anwalt der Spaziergänger, Patrick Beichl, am Vorarlberger Landesverwaltungsgericht deshalb schriftlich eine Beschwerde ein.
«Das grenzt an Wahnsinn»
Damit soll der Waffengebrauch für rechtswidrig erklärt und die Anwaltskosten ersetzt werden. Die Abgabe von drei gefährlichen Warnschüssen «grenzt an Wahnsinn, war absurd und vor allem absolut unzulässig», schreibt der Rechtsanwalt in der Beschwerde.
Wie der Sprecher der Vorarlberger Landespolizeidirektion, Rainer Fitz, sagt, seien die Schüsse keine Warnschüsse, sondern «lediglich interne Signalschüsse» gewesen. Damit habe ein Polizist Verstärkung bei der Fahndung nach flüchtenden mutmasslichen Übertretern von Corona-Verhaltensregeln angefordert. Die Polizei sei zuvor informiert worden, dass sich bei der Ruine Gruppen von Spaziergängern befänden, die den Mindestabstand nicht einhalten würden.
Mindestabstand eingehalten
Da das Funkgerät des Polizisten nicht funktioniert habe, habe er zu dieser Massnahme gegriffen. Wie der Polizeisprecher weiter berichtet, seien die Schüsse zudem senkrecht in die Luft abgegeben worden und dies aus einer Entfernung von 300 bis 400 Meter zu den Spaziergängern.
Wie der Anwalt der Beschwerdeführer berichtet, handle es sich bei seinen Mandanten um zwei Lebensgefährten und die Schwester der Frau. Seine Mandanten hätten den Mindestabstand zueinander sowie zu anderen Gruppen eingehalten. Als die Schüsse gefallen seien, hätten sie gerade auf einer Bank pausiert.
Die Polizisten hatten jedoch eine andere Wahrnehmung: Vier Polizisten seien auf die Spaziergänger zugekommen und hätten sie verwarnt. Beim nächsten Mal werde eine Strafe von jeweils 1400 Euro fällig, wenn der Sicherheitsabstand zur anderen Fussgängergruppe nicht gewahrt werde. Die abgefeuerten Schüsse hätten die Polizisten nicht kommentiert, wie der Anwalt berichtet. (dzc)