Darum gehts
Jetzt kommts knüppeldick für den Schweizer Ukraine-Söldner Jona Neidhart (38). Die Militärjustiz ermittelt bereits seit 2024 gegen ihn wegen seines Dienstes in der ukrainischen Armee. Jetzt eröffnet auch die Bundesanwaltschaft ein Strafverfahren gegen den gebürtigen Zürcher – wegen mutmasslicher Kriegsverbrechen.
Ein Novum in der Schweizer Justiz-Geschichte: Einen vergleichbaren Fall gab es noch nie. Grund für die Kriegsverbrecher-Untersuchung sind zwei Vorfälle an der Kriegsfront:
Die Kriegsgefangenen
Anfang Juni 2023 hat Neidhart an der Donbass-Front vier Russen gefangen genommen. Die Kriegsgefangenen mussten ihre Helme und Schutzwesten ausziehen und einen verletzten Kameraden tragen. Beides verstösst gegen die Genfer Konvention, die genau festschreibt, was im Krieg zulässig ist und was nicht.
Der Kopfschuss
Am 30. April 2025 schoss Neidhart einem toten vor ihm am Boden liegenden Russen in den Kopf, nachdem der offenkundig verletzte und unbewaffnete Soldat von Neidharts Kameraden getötet worden war. Auch das ein mutmassliches Kriegsverbrechen, trotz des Tötungsbefehls des Vorgesetzten.
Neidhart hat keine Angst
Im Gespräch mit Blick zeigt Neidhart Verständnis für das neue Verfahren, das ihn ganz offiziell zum Kriegsverbrecher machen könnte. Aber: «In beiden Fällen ging es um meine Sicherheit und die Sicherheit meiner Kameraden», sagt Neidhart. Fälle von russischen Gefangenen, die Handgranaten unter ihrer Schutzausrüstung versteckt oder sich totgestellt hätten, um die Ukrainer in die Falle zu locken, seien leider zigfach vorgekommen.
Im extremen Stress an der Kriegsfront liege vieles im Graubereich, sagt Neidhart, der ab März 2022 insgesamt zweieinhalb Jahre an der Ukraine-Front gekämpft hat. «Ich bin selbstverständlich gegen Kriegsverbrechen. Wenn du aber gegen einen Gegner wie die Russen kämpfst, der sich an keinerlei Regeln hält, dann ist es schwierig und manchmal schlichtweg gefährlich, rein nach kriegsvölkerrechtlicher Vorschrift zu handeln», betont der Ex-Kämpfer.
Neidhart ist einer von 16 Schweizer Bürgern, gegen die die Militärjustiz ein Verfahren wegen fremder Militärdienste eröffnet hat. Weil Neidhart wenige Monate nach seiner Rückkehr in die Schweiz im Sommer 2024 erneut in die Ukraine reiste und bei der Eliteeinheit 3. Sturmbrigade anheuerte, gilt er als Wiederholungstäter. Ihm hätten viereinhalb Jahre Haft gedroht.
Durch die Eröffnung des Kriegsverbrecher-Verfahrens muss Neidhart nun im schlimmsten Fall mit einer noch längeren Haftstrafe rechnen. Neidhart nimmt das in Kauf: «Ich würde die Zeit im Gefängnis so sinnvoll wie möglich nutzen. Die drohende Strafe macht mir keine Angst.»
Mögliche Rückkehr in die Ukraine
Er will weiterhin mit den Strafbehörden kooperieren und seine Botschaft vor Gericht wiederholen. Russland verstehe nur die Sprache der Gewalt. «Was ist denn schlimmer: Dass die Schweiz weiterhin einfach zuschaut, wie die Russen unschuldige Ukrainer abschlachten, oder dass ein Schweizer vielleicht mal ein bisschen härter mit einem Russen umgegangen ist?», fragt Neidhart rhetorisch.
Ein Risiko bleibt für den überzeugten Ukraine-Unterstützer, der seinen dreijährigen Vertrag mit der Dritten Sturmbrigade im Juni abgebrochen hat, um zu seiner schwer erkrankten Mutter zurückzureisen. «In der Ukraine sehen mich manche als Deserteur. In der Schweiz könnte mich die Justiz zum Kriegsverbrecher machen.» An beiden Fronten – der kriegerischen und der politischen – könnte er seine Ehre verlieren.
Neidhart nimmt das Risiko in Kauf. Für ihn zähle die Ukraine, sagt er, nicht seine Ehre. «Ich schliesse nicht aus, auch ein drittes Mal in die Ukraine zu reisen und für das Land zu kämpfen.»