Darum gehts
- Ehepaar schmuggelt Rassehund aus der Schweiz und wird erwischt
- Zoll prüft veterinärrechtliche Voraussetzungen und erhebt Einfuhrabgaben bei Heimtieren
- Hamburgerin zahlte 2.600 Schweizer Franken für den Welpen
Einen vier Monate alten Welpen hatte ein Ehepaar aus Hamburg bei der Einreise aus der Schweiz nicht beim Zoll angemeldet. Den Hund hatte die 64-jährige Deutsche für 2600 Schweizer Franken bei einer Zucht im Kanton St. Gallen gekauft, wie sich bei einer Zollkontrolle am Grenzüberang Bietingen herausstellte.
«Der Zoll überwacht bei der Einreise von Heimtieren aus Drittländern nicht nur die veterinärrechtlichen Voraussetzungen, wie z.B. ob das Tier gegen Tollwut geimpft ist, auch wird bei einem Kauf im Ausland geprüft, ob Einfuhrabgaben zu erheben sind», wird Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamt Singen, in einer Medienmitteilung zitiert.
Steuerverfahren eingeleitet
Übersteigt der Kaufpreis einen Wert von 300 Euro (278 Franken), was der Reisefreigrenze aus der Schweiz entspricht, sind auch bei Hunden Einfuhrabgaben zu erheben.
Gegen die Hamburgerin wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Nachdem sie die rund 535 Euro (496 Franken) Einfuhrabgaben entrichtet hatte, konnte das Ehepaar mit dem neuen Familienmitglied die Reise in den Norden fortsetzten.