Verhaftete Sea-Watch-Kapitänin Carola Rackete (31)
Ermittlungsrichter fällen Haftbefehl-Entscheid

Muss sich «Sea-Watch»-Kapitänin Carola Rackete (31) vor der italienischen Justiz verantworten? Am Dienstag fällt die Entscheidung über einen möglichen Haftbefehl.
Publiziert: 02.07.2019 um 10:41 Uhr
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Aktualisiert: 02.07.2019 um 14:33 Uhr
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Sea-Watch-Kapitänin Carola Rackete wurde am Montagnachmittag, 1. Juli 2019, im sizilianischen Agrigent (I) befragt.
Foto: AFP

Was droht Carola Rackete? Am Dienstag fällen die Ermittlungsrichter den Entscheid, ob die deutsche Kapitänin des Rettungsschiffs Sea-Watch 3 in Haft bleibt oder freigelassen wird. 

Seit ihrer Verhaftung am Samstagmorgen auf Lampedusa (I) stand Rackete unter Hausarrest. Die Staatsanwaltschaft wirft der 31-Jährigen Beihilfe zur illegalen Migration sowie Widerstand gegen ein Militärschiff und Vollstreckungsbeamte vor. 

Mehr als 1,3 Millionen Euro Spenden für Sea-Watch

International gab es breite Solidarität für die verhaftete Kapitänin. In zwei Spendenaktionen kamen bis Dienstagmorgen mehr als 1,3 Millionen Euro zusammen. Die Spenden sind nach Angaben von Sea-Watch einerseits für die Gerichtskosten und andererseits für ein neues Schiff, wenn das derzeitige beschlagnahmt bleibt. 

Rackete war am Samstag mit dem Rettungsschiff Sea-Watch 3 und 40 Bootsflüchtlingen an Bord unerlaubt in den Hafen der italienischen Insel Lampedusa gefahren. Sea-Watch-Sprecher Ruben Neugebauer verteidigte Racketes Entscheidung gegenüber BLICK: «Ich habe Caro noch nie so besorgt erlebt.»

Nachdem sie angelegt hatte, wurde Rackete verhaftet. Am Montagnachmittag wurde sie im sizialinischen Agrigent befragt. Die italienische Gesetzgebung sieht für das unerlaubte Einfahren nach Italien bis zu 50'000 Euro Strafe vor. Die Sea-Watch 3 wurde beschlagnahmt.

Italien verbietet privaten Rettungsschiffen die Einfahrt

Rackete hatte nach der Rettung von Flüchtlingen vor der libyschen Küste zwei Wochen auf dem Meer vergeblich auf eine Erlaubnis zum Anlegen in Italien gewartet. Sie rechtfertigte ihre Entscheidung, das Anlegen zu erzwingen, mit der verzweifelten Lage an Bord und der Sorge, dass Menschen über Bord in den Tod springen könnten. Italien will aber keine NGO-Schiffe anlegen lassen, wenn nicht gewährleistet ist, dass die Flüchtlinge auf andere EU-Staaten verteilt werden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte wenige Tage vor dem unerlaubten Einlaufen in Lampedusa einen Eilantrag unter anderem von Rackete abgelehnt, mit dem Schiff in Italien anlegen zu dürfen. (kin)

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