Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Haftbefehle gegen zwei Taliban-Führer

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat Haftbefehle gegen führende Taliban in Afghanistan erlassen. Dem Taliban-Führer Haibatullah Achundsada und dem obersten Richter, Abdul Hakim Hakkani, werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen.
Publiziert: 16:24 Uhr
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Aktualisiert: 16:58 Uhr
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Beim ersten Taliban-Führer handelt es sich um Haibatullahh Achundsada – seit 2021 gilt er als Staatsoberhaupt Afghanistans.
Foto: Screenshot X
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Zwei Haftbefehle gegen führende Taliban: Der Internationale Strafgerichtshof hat gegen führende Mitglieder der Taliban in Afghanistan Haftbefehle erlassen. Dem Taliban-Führer Haibatullah Achundsada (64) und dem obersten Richter, Abdul Hakim Hakkani (58), werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen wegen der Entrechtung von Frauen und Mädchen. 

Seit der Machtübernahme der Taliban am 15. August 2021 würden Frauen und Mädchen wegen ihres Geschlechts verfolgt und ihnen Grundrechte und Freiheiten vorenthalten, begründen die Richter ihre Entscheidung.

Keine Rechte – keine Freiheiten

Nach Auffassung der Richter betreiben die Taliban eine Politik, die zu schweren Verletzungen der Grundrechte und -freiheiten der Zivilbevölkerung führt: Mord, Inhaftierung, Folter und Vergewaltigung. Gerade Frauen und Mädchen werde das Recht auf Bildung, Privatsphäre und Familienleben sowie die Bewegungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit vorenthalten. Sie dürften nicht über ihren Körper bestimmen. 

Auch andere Menschen seien Opfer dieser Politik, so die Richter, da die Taliban deren Ausdrucksformen von Sexualität oder Geschlechtsidentität nicht akzeptierten.

Taliban weisen Vorwürfe zurück

Der Chefankläger des Weltstrafgerichts, Karim Khan, hatte im Januar die Haftbefehle beantragt. Daraufhin hatten die Taliban die Vorwürfe zurückgewiesen. Die strafrechtliche Verfolgung sei politisch motiviert und entbehre einer Rechtsgrundlage. 

Der Strafgerichtshof verfügt nicht über eine eigene Polizeimacht und ist bei der Vollstreckung der Haftbefehle auf die Hilfe seiner Vertragsstaaten angewiesen. Sobald sich die Gesuchten auf ihrem Hoheitsgebiet befinden, muss ein Vertragsstaat sie festnehmen und dem Gericht übergeben. 

Der Ankläger beruft sich auf zahlreiche Beweise wie Zeugenaussagen, offizielle Erlasse, Videos und Erklärungen der Taliban. Er hatte 2022 die Ermittlungen zu Verbrechen Afghanistan wieder aufgenommen.

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