Es hob damit am Montag zwei einstweilige Verfügungen auf, die von niederen Instanzen verhängt worden waren und die den Bann nur eingeschränkt zugelassen hatten. Das Gericht verwies auf Verfahren an zwei Bundesberufungsgerichten, bei denen es um das Einreiseverbot geht. So lange deren Entscheidungen ausstünden, sollten die verhängten Einschränkungen für das Einreiseverbot ausgesetzt werden.
Wer ist von der Einreisesperre betroffen?
Von der Anordnung sind Menschen aus dem Iran, Libyen, Syrien, Jemen, Somalia und Tschad betroffen, die in die USA einreisen wollen. Es ist die dritte Version von Trumps Einreiseverbot. Die zweite Version lief im September aus und wurde durch die jetzige ersetzt. Trump hat die Erlasse mit der nationalen Sicherheit begründet. Menschenrechtsgruppen sehen in dem Bann dagegen eine Diskriminierung von Muslimen, die gegen die amerikanische Verfassung verstosse.
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