Ein 63-jähriger Mann stand vor dem Landgericht in Linz. Grund: Er hatte im November seine Ex-Frau, mit der er damals zusammenlebte, unter anderem attackiert und immer wieder absichtlich in ihre Richtung gehustet. Ausserdem trug er zu Hause keine Maske.
Auch habe er das Handtuch der 70-Jährigen benutzt. Das Gericht sah es zudem als erwiesen an, dass der Angeklagte die Frau einmal aus dem Haus drängen wollte und sie dabei gegen einen Türstock drückte. Eine Ärztin stellte bei ihr daraufhin eine Nackenverletzung und eine Corona-Infektion fest.
Neunmonatige Bewährungsstrafe
Das Gericht wertete die absichtliche Ansteckung mit dem Coronavirus nun als versuchte schwere Körperverletzung, erklärte Gerichtssprecher Walter Eichinger. Der 63-Jährige bekam eine neunmonatige Bewährungsstrafe. Das Urteil, das am Montag erteilt wurde, ist rechtskräftig.
Laut dem Urteil handelte es sich bei der Ansteckung nur um den Versuch einer schweren Körperverletzung, weil die Ex-Frau nur leicht an Covid-19 erkrankte. Laut dem Sprecher wog dieses Delikt dennoch schwerer als der körperliche Angriff, der als Nötigung und leichte Körperverletzung gewertet wurde.
Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe. Seine Ex-Frau habe ihn nach seinem positiven Test nicht mehr in das gemeinsame Haus gelassen. Das Gericht glaubte jedoch der Frau. Sie berichtete, dass sich der Mann trotz Symptomen nicht testen liess und erst zum Arzt gegangen sei, nachdem sie die Behörden über seinen Zustand informiert habe. (SDA)