Was für ein Trauerspiel: Nachdem schon der Brexit selber mehrere Male verschoben worden ist, gibt es nun auch bei der Frage zur künftigen Zusammenarbeit zwischen der EU und Grossbritannien Verzögerungen.
Bis am Mittwoch dieser Woche, dem ursprünglich «letztmöglichen Termin», haben EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (62) und der britische Premierminister Boris Johnson (56) keine Einigung erzielen können. Das einzig Konkrete, das am Mittwochabend in Brüssel herauskam: Die Frist für eine mögliche Einigung wird bis Sonntag verlängert.
Doch die Chancen auf ein Abkommen schwinden. Die Vorstellungen über die zukünftige Zusammenarbeit sind immer noch weit voneinander entfernt. Grund genug für Ursula von der Leyen, Notmassnahmen vorzubereiten für den Fall, dass auf 1. Januar 2021 kein Deal zustande kommt.
Flugverbindungen retten
Die Notmassnahmen enthalten einen Vorschlag, um bestimmte Flugverbindungen zwischen Grossbritannien und der EU für sechs Monate aufrechtzuerhalten – basierend auf Gegenseitigkeit mit Grossbritannien. Auch für die Anerkennung von Sicherheitszertifikaten für Flugzeuge soll es eine Übergangsregel geben, damit diese nicht in der EU stillgelegt werden müssen.
Eine ähnliche Regelung auf Gegenseitigkeit soll es geben, um Frachttransporte und Busverkehr aufrechtzuerhalten, ebenfalls für sechs Monate.
Regelung für Fischer
Für das politisch sehr umstrittene Thema Fischerei schlägt die EU-Kommission einen Rechtsrahmen vor, der bis 31. Dezember 2021 gelten soll – oder bis zu einem Fischereiabkommen mit Grossbritannien. Diese Vereinbarung soll den Zugang von britischen Fischkuttern in EU-Gewässer regeln und umgekehrt. Die Kommission werde eng mit dem Europaparlament und dem Ministerrat zusammenarbeiten, um die Regelungen noch vor dem 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen.
Die Zeit für einen Deal wird knapp. «Die Verhandlungen laufen noch, aber das Ende der Übergangsfrist ist nahe», schrieb Kommissionschefin Ursula von der Leyen auf Twitter. Es gebe keine Garantie für einen Vertrag. «Wir müssen vorbereitet sein – auch darauf, dass am 1. Januar kein Vertrag in Kraft ist.»
Grossbritannien ist am 31. Januar dieses Jahres aus der EU ausgetreten. Bis Ende 2020 läuft jedoch eine Übergangsfrist, in der das Königreich im EU-Binnenmarkt und in der Zollunion bleibt. Was nachher kommt, ist im Moment die grosse offene Frage. (gf/SDA)