Türkisches Gericht beschliesst Freilassung
Deutscher Aktivist Peter Steudtner ist wieder frei

Ein türkisches Gericht hat die Freilassung von acht angeklagten Menschenrechtlern aus der Untersuchungshaft angeordnet, wie das Gericht in Istanbul am Mittwochabend entschied.
Publiziert: 25.10.2017 um 23:14 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 20:39 Uhr
Deutscher Aktivist Peter Steudtner ist wieder frei
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Türkisches Gericht beschliesst Freilassung:Deutscher Aktivist Peter Steudtner ist wieder frei

Ein türkisches Gericht hat die Freilassung des deutschen Menschenrechtsaktivisten Peter Steudtner aus der Untersuchungshaft angeordnet. Auch sieben weitere wegen Terrorvorwürfen angeklagte Menschenrechtler sollen freikommen, wie das Gericht in Istanbul am Mittwochabend entschied.

Unter ihnen sind die Direktorin von Amnesty International in der Türkei, Idil Eser, und der schwedische IT-Spezialist Ali Gharavi. Nicht freikommen soll dagegen der inhaftierte Amnesty-Vorsitzende in der Türkei, Taner Kilic.

Amnesty International protestierte für die Freilassung der Aktivisten.
Foto: Christian Mang

Der Prozess gegen insgesamt elf Menschenrechtler hatte am Mittwoch begonnen. Den Angeklagten wird die Mitgliedschaft in einer Terrororganisation oder die Unterstützung einer solchen Organisation zur Last gelegt. Zwei der elf Angeklagten befanden sich nicht in Untersuchungshaft. Insgesamt wurden acht der elf Angeklagten am späten Donnerstagabend gegen Kaution auf freien Fuss gesetzt. Die nächste Anhörung findet am 22. November statt.

Nach mehr als drei Monaten werden der deutsche Menschenrechtler Peter Steudtner und sein schwedischer Kollege Ali Gharavi ohne Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen. «Der Ausreise steht nichts mehr im Wege», sagte der Anwalt der beiden, Murat Boduroglu, nach der Gerichtsentscheidung am späten Mittwochabend in Istanbul.

Boduroglu sagte, Steudtner und Gharavi würden nun in das rund 80 Kilometer entfernte Gefängnis Silivri gebracht, wo sie in Untersuchungshaft gesessen haben, um zu packen. Sie wollen mit dem nächstmöglichen Flug ausreisen.

Steudtner hatte zum Prozessauftakt alle Vorwürfe zurückgewiesen: «Ich plädiere auf unschuldig und fordere meine sofortige Freilassung.» Der 46-Jährige war am 5. Juli zusammen mit anderen Menschenrechtlern bei einem Workshop zu Kommunikationssicherheit in einem Hotel auf der Insel Büyükada vor Istanbul festgenommen worden.

«Einige der Terrororganisationen, denen ich angeblich angehören soll, kannte ich nicht mal beim Namen», sagte Steudtner vor Gericht. Die Aussagen eines geheimen Zeugen, auf welche die Staatsanwaltschaft ihre Klage stützt, bezeichnete der 46-Jährige als absurd.

Kontakte zu türkischen Organisationen habe er nie gehabt, beteuerte der deutsche Aktivist. Seit zwanzig Jahren setze er sich aus Überzeugung für die gewaltfreie Lösung von Konflikten ein. Zuletzt habe er vor allem in Mosambik, Angola und Kenia gearbeitet.

Auch die ebenfalls angeklagte Direktorin von Amnesty International in der Türkei, Idil Eser, wies alle Vorwürfe entschieden zurück: «Die Menschenrechte zu verteidigen ist kein Verbrechen», sagte sie. Ihre Verteidigung wurde vom Publikum in dem randvollen Gerichtssaal mit Applaus bedacht.

Der angeklagte schwedische IT-Spezialist Ali Gharavi beklagte, die Anklageschrift sei voller Namen und Organisationen, zu denen er keinen Kontakt habe. Noch immer wisse er nicht, wer diese Organisationen seien. Seit 110 Tagen sei er in Haft und praktisch alle seine Menschenrechte seien verletzt worden.

«Ich fürchte um meine Gesundheit und meinen Verstand», sagte der IT-Spezialist, der seit seiner Festnahme zwei Mal mit Herzproblemen ins Spital gebracht werden musste. Er fordere seine «sofortige bedingungslose Freilassung» aus dieser «Foltersituation». Gharavi war wie Steudtner als Trainer zu dem Seminar auf der Insel Büyükada eingeladen worden.

Die genauen Vorwürfe gegen die Angeklagten sind nicht bekannt, da die Anklageschrift als geheim eingestuft ist. Medienberichten zufolge hatten ihnen bis zu 15 Jahre Haft wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation oder Unterstützung einer solchen Gruppierung gedroht. Gemeint waren die verbotene Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), die linksradikale DHKP-C und die Gülen-Bewegung, die in der Türkei als Terrororganisationen gelten.

Die deutsche Bundesregierung hat die Vorwürfe gegen Steudtner stets als nicht nachvollziehbar bezeichnet und drang auf seine Freilassung. (SDA)

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