Türkei
EGMR lehnt Menschenrechtsklage nach türkischem Putschversuch ab

Strassburg – Eine türkische Richterin, die nach dem Putschversuch in der Türkei festgenommen worden war, hat mit ihrer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Niederlage erlitten. Die Klägerin wurde an das türkischen Verfassungsgericht verwiesen.
Publiziert: 17.11.2016 um 10:34 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 11:40 Uhr
Die Grosse Kammer des EGMR in Strassburg
Foto: KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Sie müsse zunächst ihre Klage gegen ihre Festnahme dort einreichen, ging aus dem am Donnerstag veröffentlichten EGMR-Entscheid hervor. Der Gerichtshof befasste sich darin zum ersten Mal mit den Ereignissen nach dem Putschervsuch vom 15. Juli in der Türkei. Gegen die Entscheidung gibt es keine Rechtsmittel.

Insgesamt hat die türkische Führung seit dem Putschversuch mehr als 60'000 Menschen entlassen. Über 36'000 Personen sitzen Medienberichten zufolge in Untersuchungshaft.

Ihnen werden Verbindungen zu der Bewegung des in den USA lebenden Predigers Fethullah Gülen vorgeworfen, den die türkische Führung für den Putschversuch verantwortlich macht. Beim Menschenrechtsgerichtshof sind in diesem Zusammenhang bereits 3000 Beschwerden eingegangen. Es wird erwartet, dass die Zahl steigt.

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