Trotz Gerichtsbeschluss
Deutschland will Asylsuchende weiterhin zurückweisen

Ein Gericht hat die Zurückweisungen von Asylsuchenden an der deutschen Grenze ohne Prüfung für rechtswidrig befunden. Der deutsche Innenminister hält dennoch an den Zurückweisungen fest.
Publiziert: 02.06.2025 um 21:37 Uhr
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Aktualisiert: 02.06.2025 um 22:06 Uhr
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Der deutsche Innenminister Alexander Dobrindt hält an der Zurückweisung von Migranten an der deutschen Grenze fest.
Foto: imago/pictureteam

Der deutsche Innenminister Alexander Dobrindt will trotz eines Gerichtsurteils auch weiterhin Migranten an der deutschen Grenze zurückweisen. «Wir halten an unserer Rechtsauffassung weiterhin fest», so Dobrindt an einer Medienkonferenz am Montag. Bei dem Gerichtsurteil handele es sich um eine Einzelfallentscheidung. Das Urteil sage aus, dass eine Dublin-Prüfung erforderlich sei, so Dobrindt weiter. «Wir müssen prüfen, wer für das Asylverfahren verantwortlich ist.»

Somalier wehrten sich gegen Zurückweisung

Erstmals seit der Verschärfung der Grenzkontrollen Anfang Mai hat ein Verwaltungsgericht über Zurückweisungen an den deutschen Grenzen entschieden. Das Berliner Verwaltungsgericht gab am Montag im Eilverfahren drei Menschen aus Somalia recht, die sich gegen ihre Zurückweisung ohne Dublin-Verfahren wehrten. Deutschland müsse bei Asylgesuchen auf seinem Staatsgebiet das Verfahren beginnen und abschliessen, mit dem der zuständige EU-Mitgliedsstaat festgestellt wird, erklärte es.

Es waren die ersten Beschlüsse zu dem Thema, seit Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die Grenzkontrollen verschärfte. Dobrindt hatte am 7. Mai verstärkte Kontrollen und Zurückweisungen von Geflüchteten angeordnet.

Wunsch nach Asyl ausgesprochen

Die Berliner Eilentscheidungen gelten nur für die drei Somalier, zwei Männer und eine Frau, deren Eilanträge grösstenteils Erfolg hatten. Das Gericht machte aber deutlich, dass es die Zurückweisungen bei Grenzkontrollen in solchen Fällen allgemein für rechtswidrig hält.

Die Somalier waren mit dem Zug aus Polen kommend nach Deutschland gekommen. Am 9. Mai kontrollierte sie die Bundespolizei am Bahnhof im brandenburgischen Frankfurt an der Oder. Die drei Menschen gaben an, dass sie Asyl beantragen wollten. Sie wurden aber noch am selben Tag nach Polen zurückgewiesen. Die Bundespolizei begründete das damit, dass sie aus einem sicheren Drittstaat eingereist seien.

Dagegen wandten sich die Somalier mit Eilanträgen. Das Gericht erklärte ihre Zurückweisung nun für rechtswidrig. Da die drei Menschen ihren Wunsch nach Asyl ausgesprochen hätten, müsse ihnen der Grenzübertritt erlaubt werden - allerdings nicht unbedingt ohne Einschränkungen. Das Dublin-Verfahren könne an der Grenze oder im grenznahen Bereich stattfinden.

Vorgehen der Bundesregierung umstritten

In einem solchen Verfahren prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, welcher Staat zuständig für das Asylverfahren ist. Meist ist es das europäische Land, in das die Betroffenen als Erstes reisten. Eine Rolle spielen kann aber beispielsweise auch, ob schon enge Verwandte in einem EU-Staat leben.

Die Bundesregierung könne sich nicht darauf berufen, dass die Dublin-Verordnung angesichts einer Notlage nicht angewendet werden müsse, erklärte das Gericht. Sie könne die Zurückweisungen nicht auf eine Ausnahmeregelung stützen, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung sei nicht dargelegt.

Das Vorgehen der Bundesregierung war seit Ankündigung der verschärften Kontrollen rechtlich umstritten. Dobrindt zufolge ist es nicht auf lange Dauer angelegt. Von den Zurückweisungen sind zudem besonders verletzliche Gruppen wie Kinder und Schwangere ausgenommen.

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