Seltener Schweinswal zu Tode gekuschelt
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Polizei ermittelt:Seltener Schweinswal zu Tode gekuschelt

Tragödie an deutscher Ostsee
Kinder knuddeln seltenen Wal zu Tode

Ein Schweinswal kam an der Ostsee in Deutschland ums Leben, nach dem Erwachsene das Tier geschnappt hatten und Kinder den Wal streicheln durften. Offenbar zu viel Stress für den Meeressäuger. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft.
Publiziert: 18.07.2021 um 16:51 Uhr
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Aktualisiert: 19.07.2021 um 14:54 Uhr
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Ein Kind hält den Schweinswal in den Händen. Eine Straftat. Kurz darauf verstarb das Tier.
Foto: Polizeidirektion Lübeck

Grosse Augen bei Urlaubern an der deutschen Ostsee letzte Woche. Im Wasser entdecken sie im Badegebiet von Grömitz im Bundesland Schleswig-Holstein einen Schweinswal. Sie fackeln nicht lange. Zusammen kesseln sie das Tier ein und halten ihn gefangen. Danach rufen sie über 20 Kinder ins Wasser, um den Wal zu halten, zu umarmen und zu streicheln. Zunächst sei das Tier noch agil gewesen, doch während der Kuschel-Orgie wurde der Wal immer schwächer, wie die deutsche Polizei mitteilt. Schliesslich stirbt der kleine Wal im Wasser.

Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Erwachsenen. Denn der Schweinswal ist eine stark gefährdete Tierart. Streng geschützt. Der Kadaver wurde im Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW) nach Büsum gebracht und dort untersucht. Dabei wurde zwar festgestellt, dass der Wal Herz- und Lungenwürmer hatte.

Wal-Streichlern droht Knast

Nichtsdestotrotz dürfte der Wal durch unzählige Kinder-Hände und das Aufsehen gelitten haben. «Das Tier erleidet in solchen Situationen massiven Stress. Schon das Fangen einer streng geschützten Art ist daher strafbar», sagte Ulla Hingst von der Staatsanwaltschaft Lübeck zur «Bild».

Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Wal aufgrund des intensiven Kontaktes mit den Menschen verendet ist. Daher wird nun wegen Verdachts auf Verstoss gegen das Bundesnaturschutzgesetz Paragraf 71 ermittelt.

Diese Vorschrift stellt es unter anderem unter Strafe, wenn wildlebenden Tieren der streng geschützten Arten nachgestellt wird, sie gefangen, verletzt oder getötet werden. Wer dagegen vorsätzlich verstösst, riskiert Gefängnis. Wer aus Fahrlässigkeit gehandelt hat, dem drohen bis zu drei Jahre Haft. (jmh)

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