Tödlicher Sturz
Schweizer Tourist (†30) stirbt beim Klettern in Albanien

Ein 30-jähriger Schweizer ist am Dienstag nach einem Sturz im Valbona-Tal in Albanien gestorben. Der Unfall passierte beim Klettern bei schwierigen Wetterbedingungen.
Publiziert: 11.05.2022 um 15:42 Uhr
Der Unfall ereignete sich im Valbona-Tal in Albanien.
Foto: Shutterstock
Antonine Hürlimann

Die Hölle im Paradies. Das wunderschöne Valbona-Tal im Norden Albaniens ist bei Wanderern wegen seiner atemberaubenden, unberührten Natur beliebt. Am Dienstag, dem 10. Mai, ereignete sich in dieser Postkartenlandschaft ein tragischer Unfall, bei dem ein Schweizer Tourist ums Leben kam.

Der 30-jährige Mann soll über 70 Meter in den Tod gestürzt sein. Wie das albanischsprachige Schweizer Portal «Le Canton 27» berichtet, wurde das Opfer unter anderem von einer 29-jährigen Landsfrau begleitet.

Wie das Portal unter Berufung auf Polizeiquellen berichtet, gehörte der junge Mann zu einer Gruppe von Touristen, die eine hohe Klippe hinaufkletterten. Aufgrund der schwierigen Wetterbedingungen sei er ausgerutscht. Die anderen Touristen sollen unverletzt sein.

Leiche nach mehreren Stunden gefunden

Die alarmierten Rettungskräfte waren rasch vor Ort im Einsatz. Nach einer mehrstündigen Suche wurde die Leiche des Verunglückten gefunden.

Den Angaben des Portals zufolge wurde der Unfall von Einheimischen gemeldet. Die Wandergruppe habe aus vier Personen bestanden. Die Touristen hätten sich verirrt.

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) wurde am Mittwochmorgen wegen des tödlichen Unglücks kontaktiert. Es bestätigt den Sachverhalt gegenüber Blick. «Das EDA hat Kenntnis vom Tod eines Schweizer Bürgers in Albanien, in der Region des Valbona-Tals. Unsere Vertretung vor Ort steht in Kontakt mit den albanischen Behörden», schreibt Sprecher Valentin Clivaz.

Aus welcher Region der Schweiz der Verstorbene stammte, kann das EDA nicht sagen. Ebenso werden keine Details über die genauen Todesumstände bekanntgegeben. «Aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes kann das EDA keine weiteren Auskünfte erteilen», heisst es.

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