Es ist die sechste Verlängerung des nach den Pariser Anschlägen vom 13. November 2015 verhängten Ausnahmezustands - und soll auch die letzte sein.
Das am Donnerstag beschlossene neue Anti-Terror-Gesetz soll nach Angaben der Regierung den Ausstieg aus dem Ausnahmezustand ermöglichen. Dabei werden einige Sonderbefugnisse für Behörden, die während des Notstands gelten, in abgeschwächter Form übernommen.
So werden die Möglichkeiten von Wohnungsdurchsuchungen ausgeweitet. Gefährdern soll zudem für eine bestimmte Zeit verboten werden können, ihren Wohnort zu verlassen. Während des Ausnahmezustands kann Hausarrest gegen Gefährder verhängt werden.
Das neue Gesetz räumt den Behörden auch das Recht ein, vorübergehend Moscheen oder Gebetsräume zu schliessen, in denen Terrorpropaganda betrieben wird. Vorgesehen ist auch die Einrichtung von Sicherheitszonen bei Grossereignissen.