Die Pläne sahen laut Bundesanwaltschaft vor, dass sich zunächst zwei Selbstmordattentäter in die Luft sprengen und danach weitere Attentäter auf Passanten schiessen. Der Hauptangeklagte kündigte eine Aussage zu den Vorwürfen an.
Zwei der drei Angeklagten schlossen sich laut Anklage im Frühjahr 2014 in Syrien dem IS an. Sie sollen dort auch von der Führungsebene der Miliz den Auftrag erhalten haben, in Düsseldorf einen Anschlag zu verüben.
Danach sollen sie sich zunächst in der Türkei aufgehalten und als Schlepper tätig gewesen sein. Getrennt voneinander kamen sie den Ermittlungen zufolge schliesslich im März und im Juli 2015 nach Deutschland.
Einer der beiden, der auch der Hauptangeklagte ist, soll schliesslich die konkreten Anschlagspläne festgelegt haben. Diese sollen vorgesehen haben, dass in der Düsseldorfer Altstadt zunächst zwei Selbstmordattentäter Sprengwesten zünden.
Anschliessend sollten an den Ausgängen der Altstadt weitere Attentäter möglichst viele Passanten mit Schnellfeuergewehren erschiessen. Die beiden sollen dann auch den dritten Angeklagten überzeugt haben, sich an dem Anschlag zu beteiligen.
Zur Finanzierung des Anschlags soll geplant gewesen sein, dem Vatikan ein Video mit einem Lebenszeichen eines vom IS in Syrien entführten Priesters zu verkaufen. Deshalb sollen beide Ende Januar 2016 von Düsseldorf nach Paris gereist sein, um sich dort Geld für ihre Weiterreise nach Rom zu verschaffen.
Am 1. Februar 2016 stellte sich dann der mutmassliche Kopf der Terrorzelle aber den französischen Behörden und offenbarte die Anschlagsplanungen. Er wurde festgenommen und am 29. September vergangenen Jahres nach Deutschland überstellt. Die beiden anderen wurden am 2. Juni 2016 festgenommen.
Für den Prozess im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Gerichts beraumte der Staatsschutzsenat zunächst 36 Verhandlungstage bis Ende Dezember an.