Streit in Deutschland eskaliert
Mann wollte Nachbarin mit Stromfalle töten – 4 Jahre Knast

Ein 61-Jähriger in Deutschland wurde zu vier Jahren Haft verurteilt, weil er einen Rollator und Einkaufswagen unter Strom setzte, um seine Nachbarin zu töten. Das Landgericht Freiburg befand ihn des versuchten Mordes schuldig, obwohl niemand verletzt wurde.
Publiziert: 16.05.2025 um 14:22 Uhr
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Aktualisiert: 16.05.2025 um 15:49 Uhr
Der Mann habe es billigend in Kauf genommen, die ihm verhasste Nachbarin zu töten, sagte der Vorsitzende Richter Arne Wiemann.
Foto: Keystone

Darum gehts

  • Mann verurteilt wegen versuchten Mordes mit Stromfalle an Rollator und Einkaufswagen
  • Auch Kinder im Haus waren durch die Stromfalle gefährdet
  • 61-Jähriger zu vier Jahren Haft verurteilt, Urteil noch nicht rechtskräftig
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Weil er seinen Rollator und einen Einkaufswagen zur Tötung einer Nachbarin unter Strom setzte, ist ein 61-Jähriger in Deutschland zu vier Jahren Haft verurteilt worden.

Der Angeklagte habe sich des versuchten Mordes schuldig gemacht, urteilte das örtliche Landgericht in Freiburg. Der Mann habe es billigend in Kauf genommen, die ihm verhasste Nachbarin zu töten, sagte der Vorsitzende Richter Arne Wiemann. «Gott sei Dank ist nichts passiert.» Das Gericht blieb etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für viereinhalb Jahre Haft plädiert hatte.

Auch Kinder waren gefährdet

Auch andere Bewohner des Mehrfamilienhauses in Denzlingen nördlich von Freiburg seien mit der Stromfalle an Rollator und Einkaufswagen vor der Wohnungstür des Mannes gefährdet worden, sagte der Vorsitzende Richter. Er erinnerte daran, dass an dem Tag der Tat im Juli vergangenen Jahres ein Kindergeburtstag im Haus gefeiert wurde.

Der Angeklagte sitzt in Untersuchungshaft, er wurde in einem Rollstuhl in den Gerichtssaal gefahren. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig - innerhalb einer Woche kann Revision eingelegt werden.

Rollator und Caddie standen vor der Wohnungstür

Der nicht vorbestrafte Angeklagte hatte vor Gericht eingeräumt, dass er der Frau in dem Nachbarschaftsstreit einen Stromschlag versetzen wollte. Er habe aber nicht die Absicht gehabt, sie zu töten.

Der Rollator und der Caddie standen laut Gericht zusammengeschoben vor der Wohnungstür des Mannes im zweiten Obergeschosse des Hauses. Ein lebensgefährlicher Stromschlag habe bei gleichzeitigem Berühren bestimmter Stellen des Rollators und des Einkaufswagens gedroht.

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