Der Tod des ehemaligen Botschafters Kasachstans in einem Wiener Gefängnis war nach einem neuen Gutachten doch ein Selbstmord. Aus dem Ergänzungsgutachten des Instituts für Rechtsmedizin St. Gallen hätten sich «weiterhin keine Anhaltspunkte für eine Fremdbeteiligung» am Tod von Rachat Alijew ergeben, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Ein von den Anwälten des Opfers in Auftrag gegebenes Privatgutachten eines deutschen Experten hatte zuvor grosse Zweifel an der Selbstmord-Version aufkommen lassen. Für eine Tötung durch Erdrosseln hätten sich aber keinerlei Hinweise gefunden, so die Staatsanwaltschaft am Dienstag.
Österreich lehnte eine Auslieferung ab
Alijew, in Ungnade gefallener Ex-Schwiegersohn von Kasachstans Präsident Nursultan Nasarbajew, sass in Haft, weil er in die Ermordung zweier Banker in Kasachstan verwickelt gewesen sein soll. Eine Auslieferung hatte Österreich wegen der Menschenrechtslage abgelehnt.
Er war am 24. Februar 2015 tot in seiner Einzelzelle aufgefunden worden. Die Justiz ging immer von Selbstmord aus.
Der von Alijews Witwe beauftragte deutsche Rechtsmediziner Bernd Brinkmann war jedoch zum Schluss gekommen, dass Alijew «von fremder Hand» gestorben sei. Charakteristische Blutergüsse im oberen Brustkorb machten seinen Tod zu einem «Lehrbuchfall» für das sogenannte «Burking», das ersticken durch Niederdrücken des Brustkorbs bei gleichzeitigem Zuhalten von Mund und Nase. (SDA)