Tagelang suchten deutsche Einsatzkräfte im Juli 2020 fieberhaft den Schwarzwald unweit der Schweizer Grenze ab. Doch vom flüchtigen Yves R.* (32) fehlte jede Spur. Der schwer bewaffnete Wald-Rambo hatte zuvor vier Beamte während einer Kontrolle die Dienstwaffen abgenommen und war in den Wald geflohen. Fast eine Woche lang narrte der 32-Jährige die Polizei, bis der Wald-Rambo geschnappt werden konnte. Dabei verletzte er einen Polizisten mit einem Beil.
Dafür wurde dem Deutschen der Prozess gemacht. Das Urteil am Freitag: Yves R. muss drei Jahre in den Knast. Der Wald-Rambo habe sich unter anderem der Geiselnahme schuldig gemacht, urteilte das Landgericht Offenburg am Freitag.
Urteil «einfach rechtlich falsch»
Die Verteidigung hatte lediglich eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren für R. gefordert. Sie sah den Tatvorwurf der Geiselnahme als nicht erfüllt an. Ein Gutachter hatte dem Beschuldigten in dem Verfahren eine kombinierte Persönlichkeitsstörung attestiert, sah ihn aber nur zum Teil als vermindert schuldfähig an.
Die Verteidiger wollen nun dagegen Revision einlegen. Sie halte das Urteil «einfach rechtlich für falsch», sagte Anwältin Melanie Mast in Offenburg. Es habe keine Geiselnahme vorgelegen. Das Urteil werfe rechtliche Fragen auf, die der Bundesgerichtshof klären müsse.
Plante eine Wanderung quer durch Deutschland
R. hatte in dem Verfahren ein Geständnis abgelegt. Er habe in einer unüberlegten Aktion die Polizisten entwaffnet, weil er befürchtet habe, verhaftet zu werden und erneut ins Gefängnis zu kommen. Nie habe er jedoch jemanden mit den gestohlenen Waffen verletzen wollen.
Am Ende seiner Flucht habe er sich absichtlich einem Postboten gezeigt und so die Polizei auf seine Fährte gelockt. Aufgeben sei für ihn jedoch keine Option gewesen, er habe überwältigt werden wollen. Vor der Kontrolle der Hütte habe er schon länger im Wald gelebt. Dort habe er sich auf eine Wanderung quer durch Deutschland vorbereiten wollen. (SDA/jmh)
* Name bekannt