Schwierige Umsetzung des Flüchtlings-Deals zwischen EU und Türkei
Gestrandet in der Ungewissheit

Auf den griechischen Ägäis-Inseln sind heute Morgen erste türkische Beamte eingetroffen. Sie – und Tausende weitere Beamte und Helfer – sind Voraussetzung dafür, dass das Flüchtlingsabkommen zwischen der Türkei und Griechenland tatsächlich auch umgesetzt werden kann.
Publiziert: 21.03.2016 um 13:51 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 12:00 Uhr
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Flüchtlinge kommen in Mytilene an.
Foto: Guillaume Pinon/NurPhoto /DUKAS/ZUMA

Zwei Tage nach dem Verhandlungserfolg in Brüssel trat gestern Mitternacht das Flüchtlingsabkommen zwischen der Türkei und der EU in Kraft. Flüchtlinge, die von diesem Zeitpunkt an das griechische Festland erreichen, sollen nach einer kurzen Prüfung ihres Asylantrags in die Türkei zurückgeschafft werden.

Doch so rasch wie der Deal in Kraft trat, kann er nicht umgesetzt werden. Heute erst sind erste türkische Beamte auf den Inseln Lesbos und Chios angekommen. Die Verbindungsoffiziere sollen laut Angaben eines griechischen Offiziers in letzter Instanz entscheiden, welche Migranten, die in Griechenland kein Asyl erhielten, in die Türkei zurückgeschafft werden. 

Der Fahrplan sieht vor, dass am 4. April die ersten Rückführungen stattfinden. Bis dahin werden Tausende weitere Beamte benötigt. Griechenland erwartet nach den Worten von Regierungschef Alexis Tsipras, dass die EU rund 2300 Personen zur Unterstützung an die Aussengrenzen entsendet. Dringend gebraucht werden Übersetzer, Polizisten, zudem unzählige Richter, die im Schnellverfahren über die Asylanträge der ankommenden Flüchtlinge entscheiden sollen – und damit die rechtliche Grundlage für die Rückführungen schaffen. Nur wer nachweisen kann, dass er in der Türkei verfolgt wird, darf in Europa bleiben.

Menschenrechtsorganisationen klagen an

Menschenrechtsorganisationen kritisieren den Pakt. Man dürfe Verzweiflung nicht mit Rechtsmässigkeit verwechseln, mahnt Amnesty International. Zwar befürworte man die Umsiedlung von Flüchtlingen nach Europa, doch dürfe es nicht sein, dass dies mit dem Blockieren des Zugangs zu einem fairen Asylverfahren für andere Flüchtlinge einhergeht.

In den Schnellverfahren würden individuelle Umstände nicht berücksichtigt, was gegen die Menschenrechte verstosse. «Die Türkei ist kein sicherer Staat für Flüchtlinge und Migranten, und jeder Rückschaffungsprozess, der darauf basiert, wird falsch, illegal und unmoralisch sein.» (lha/SDA)

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