Der Schweizer Einkaufstourismus beschäftigte diese Woche nicht nur die deutschen Detailhändler, sondern für einmal auch die dortige Justiz. Vor dem Amtsgericht im süddeutschen St. Blasien stand ein Mann, der einen Schweizer auf einem Parkplatz vor einem Supermarkt tätlich angegriffen hatte. Er wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung und Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe in der Höhe von insgesamt 3500 Euro verurteilt. Das berichtet der «Südkurier».
Zum Vorfall war es vergangenen August gekommen. Der Schweizer sass bei offener Tür auf dem Beifahrersitz, während seine Lebensgefährtin die Einkäufe in den Kofferraum lud. Plötzlich sei die Fahrertür des auf dem benachbarten Parkplatzes parkierten Autos gegen seine Tür geknallt, schilderte der Schweizer vor Gericht. Die Beifahrertür schlug zu – dabei klemmte er sich den Fuss ein.
Schweizer ergriffen Flucht
Der Verletzte ist überzeugt: Der Deutsche hat die Fahrertür seines Autos absichtlich gegen die Beifahrertür seines Wagens geknallt. «Ihr Schweizer seid in Deutschland nicht willkommen, ihr kommt nur zum Einkaufen und versperrt die Parkplätze», soll der Türschletzer gesagt haben. Dann habe er ein Stück Holz aus dem Auto geholt – woraufhin das Schweizer Paar die Flucht ergriff.
Nun sah man sich vor Gericht wieder. Die Version, die der Angeklagte bei dieser Gelegenheit schilderte, wich dabei wesentlich von derjenigen des Opfers ab. Er habe in sein Auto steigen wollen und gar nicht auf das Fahrzeug daneben geachtet, beteuerte er. Zudem bestritt er, seinem Ärger über Schweizer Einkaufstouristen Luft gemacht zu haben.
Das Gericht konnte er damit nicht von seiner Unschuld überzeugen – mit ein Grund dafür waren wohl auch die zahlreichen Vorstrafen des Mannes. Dennoch liess die Richterin am Ende Gnade walten. Statt der von der Staatsanwaltschaft geforderten Gefängnisstrafe kam der Deutsche mit einer Geldstrafe davon. (lha)