Richter verfügt:
Haider darf nicht mehr schwul sein

WIEN – Der tote Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider soll einen Geliebten gehabt haben. Homosexuell darf Haider aber nicht sein, hat jetzt ein Kärntner Gericht beschlossen.
Publiziert: 19.11.2009 um 10:00 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 20:40 Uhr
Vor einigen Monaten hat sich ein Kellner als Geliebter des verstorbenen Kärntner Politikers geoutet. Für Witwe Claudia untolerierbar: Ihr Mann sei «sicher nicht homosexuell gewesen», liess sie empört verlauten – und zog vor ein Kärntner Gericht. Dieses sollte sicherstellen, dass Jörg Haider selig nie mehr als homosexuell bezeichnet werden dürfe.Ein Sieg auf der ganzen Linie: Die streitbare Witwe gewann gegen Zeitungen wie «Bild» oder andere, die die deutsche Zeitung zitiert hatten. Eine einstweilige Verfügung stellt ab sofort Folgendes sicher: «Die Behauptung und/oder Verbreitung der Äusserung, Dr. Jörg Haider wäre homosexuell gewesen und/oder Dr. Jörg Haider wäre bisexuell gewesen und/oder Dr. Jörg Haider hätte vor seinem Tod einen Geliebten gehabt und/oder sinngleiche Äusserungen sind in Zukunft zu unterlassen.»Sollte hiergegen verstossen werden, droht eine Busse von bis zu 100000 Euro. Pro Tag und Höhe des Verstosses.Schwul ist gleich «unehrenhaftes Verhalten»?Die von vielen Medien aufgenommenen «Bild»-Enthüllungen über den Geliebten Haiders, der über das gemeinsame Sexleben erzählt und die letzten intimen Stunden vor dem Unfalltod des Politikers berichtet hatte, wurde von Richter Herbert Painsi scharf verurteilt. «Ehrenrührig» seien sie. Und sie unterstellten Dr. Haider «ein unehrenhaftes und gegen die guten Sitten verstossendes Verhalten».Und sie würden Dr. Haider «in der Öffentlichkeit verächtlich machen und herabsetzen.»Sowohl «Bild» als auch andere Medien wollen die Verfügung nicht hinnehmen. Wie «oe24» berichtet ist tatsächlich fraglich, ob sich möglichen Haider-Lovern und darüber berichtenden Medien das Maul wirklich verbieten lässt. Es sei fraglich, ob das Urteil in den nächsten gerichtlichen Instanzen halte.Für den Schutz des «guten Rufes» ihres Mannes legte Witwe Claudia im Übrigen eine schöne Stange Geld hin: Rund 10000 Euro (15000 Franken) kostete das Verfahren. Denn Claudia Haider hatte auch darauf geklagt, dass ihr eigener Persönlichkeitsschutz verletzt sei, wenn ihr Mann als schwul hingestellt würde. Dem widersprach das Gericht: Der «Vorwurf» der Homosexualität würde nur den toten Haider «beleidigen», nicht aber Ehefrau Claudia. (gux)
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