Lange musste Mithat Gedik (34) darauf warten. Nun darf er sich endlich offiziell Schützenkönig nennen.
Vor zweieinhalb Jahren wurde der Deutsche mit türkischen Wurzeln Schützenkönig im Dörfchen Sönnern in seiner westfälischen Heimat. Er lebt hier schon lange mit seiner katholischen Frau und den vier Kindern. Der 34-Jährige ist ein Paradebeispiel erfolgreicher Integration.
Doch der Verband der «Historischen Deutschen Schützenbruderschaften» (BDHS) sieht das ganz anders. Dieser wollte Gedik den Titel wieder aberkennen. Laut Verband hätte der 34-Järhige nicht einmal Mitglied in dem örtlichen Schützenverein Sönnern werden dürfen. Nur Christen dürfen nach den Statuten des Verbandes Mitglied werden und sich Schützenkönig nennen.
Sein Dorf und der örtliche Verein gaben Gedik aber Rückendeckung und stellten sich gegen die Entscheidung des Verbands.
Anfangs nur ein kleiner Sieg
Der Fall Gedik ging durch die Medien, dem BHDS wurde Diskriminierung vorgeworfen. SPD-Integrationsminister Guntram Schneider kritisierte dessen «Provinzialität», wie die«Süddeutsche Zeitung» schreibt. Manch ein Schütze verliess seinen eigenen Schützenverein aus Protest.
Der Verband gab dem Druck der Öffentlichkeit nach. Es sollte aber nur ein kleiner Sieg sein. Denn Gedik durfte lediglich «ausnahmsweise» Schützenkönig werden. Die Statuten blieben unverändert.
Grosse Veränderungen
Nun wurde auf der Bundesdelegiertenversammlung in Leverkusen ein Orientierungspapier verabschiedet. Neu dürfen Vereine selbst bestimmen, ob sie Andersgläubige aufnehmen. Eine Bedingung gibt es aber noch: Die Mitglieder müssen die christlichen Werte des Verbandes anerkennen.
Ausserdem dürfen neu auch homosexuelle Schützenkönige ihre Partner als Mitregenten wählen.
Liberale Schweiz
Solche Probleme hätte Gedik in der Schweiz nicht gehabt. Denn hier gibt es solche Verbote nicht. «Religionszugehörigkeit spielt im Schweizer Schiesssport keine Rolle. Die Staatsbürgerschaft respektive die Niederlassungsbewilligung aber schon», sagt Silvan Meier, Pressesprecher des Schweizer Schiesssportverbands gegenüber BLICK.
Trotzdem dürfen auch Nicht-Schweizer an Schweizermeisterschaften oder Eidgenössischen Schützenfesten teilnehmen. Sie können aber keinen Preis gewinnen, so Meier. (jmh/maz)