Rachemord in der Schweiz
Urteil gegen Ahmad L. in Deutschland ist rechtskräftig

Ein Urteil zu einem Rachemord in der Schweiz wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt. Ein 25-Jähriger wurde wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilt, nachdem er einen Bekannten aus Rache für den Tod seines Vaters in einen Hinterhalt gelockt und erstochen hatte.
Publiziert: 13:24 Uhr
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Aktualisiert: 13:54 Uhr
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Ahmad L. (links) wurde rechtskräftig verurteilt.

Darum gehts

  • Urteil zu Rachemord in der Schweiz rechtskräftig, Revision zurückgewiesen
  • Motiv war Rache für mutmasslichen gewaltsamen Tod des Vaters
  • Mann wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilt
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Ein Urteil aus Braunschweig (D) zu einem in der Schweiz verübten Rachemord ist rechtskräftig. In einem am Montag veröffentlichten Beschluss wies der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revision des wegen Mordes verurteilten Täters Ahmad L.* zurück. Es habe keine Rechtsfehler gegeben, damit sei das Urteil rechtskräftig.

Die Braunschweiger Richter hatten den damals 25 Jahre alten Mann am 1. Oktober wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilt. Nach dem nun rechtskräftigen Urteil hatte er in der Schweiz einen ihm seit Kindheitstagen bekannten gleichaltrigen Mann in einen Hinterhalt gelockt und erstochen.

Das Motiv war Rache, weil er und seine Schwester den Getöteten für den mutmasslich gewaltsamen Tod seines Vaters verantwortlich machten. Die in Pakistan lebende Schwester soll via Internet eine Liebesbeziehung zu dem Getöteten aufgebaut und ihn im Juni 2023 zum späteren Tatort gelockt haben.

* Name geändert

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