Alle vertrauten ihr. Kollegen, Eltern, aber vor allem die Kinder. Und genau das nutzte Sandra M. (25) aus, um ihre Schützlinge zu quälen. Eines ihrer Opfer: die kleine Greta (†3) aus dem nordrhein-westfälischen Viersen. Sie überlebte die Folter nicht. Dafür wurde der Erzieherin am Landgericht Mönchengladbach der Prozess gemacht. Das Urteil: lebenslänglich!
In seinem Urteil stellte das Gericht zudem die besondere Schwere der Schuld der 25-Jährigen fest, womit eine vorzeitige Haftentlassung weitestgehend ausgeschlossen wird.
Erzieherin plädierte für Freispruch
Sandra M. soll dem Kindergartenkind Greta im vergangenen April während des Mittagsschlafs den Brustkorb bis zum Atemstillstand zusammengedrückt haben. Der Notarzt konnte das Kind zwar reanimieren, es starb aber Tage später im Krankenhaus. Die Tat ereignete sich demnach am letzten planmässigen Arbeitstag der Erzieherin, weil die Viersener Kita ihr zum Monatsende gekündigt hatte.
M. soll zuvor bereits weitere Kinder in anderen Kitas auf die gleiche Weise misshandelt haben. Die Anklage warf der Erzieherin deshalb auch die Misshandlung von Schutzbefohlenen in acht weiteren Fällen vor. Das Gericht sprach sie in zwei Fällen schuldig. Zu Beginn des Schwurgerichtsverfahrens hatte M. alle Vorwürfe bestritten. Unfassbar: Die Verteidigung plädierte im Prozess auf Freispruch.
Erzieherin quälte Greta an ihrem letzten Arbeitstag
Die Quälereien von M. hatten Methode. Sie drückte fest auf den Brustkorb der Kleinkinder, bis diese nach Luft rangen, bewusstlos wurden oder sogar aus dem Mund bluteten. Danach holte sie Hilfe.
Die Kinder konnten immer gerettet werden. Alle bis auf Greta (†3). Es war der letzte Arbeitstag der Deutschen. Sie hatte die Stelle gekündigt, passte ein letztes Mal auf die Kleinen auf – und erneut musste der Notarzt ausrücken.
Nun wird die Horror-Erzieherin für immer weggesperrt. (jmh/AFP)