In Deutschland findet gerade ein Rechtsstreit der etwas anderen Art statt: Es geht um Wunderhengst Totilas, dessen Sperma und die grosse Frage, wem dieses gehört.
Totilas wurde 2000 von einem kleinen Züchter im Norden Hollands gezüchtet. 2006 erwarb der niederländische Immobilienmakler Simon Cornelis Visser den Hengst. Da wusste er noch nicht, dass er gerade das sogenannte Pferd des Jahrhunderts gekauft hatte. Mit der Teilnahme an 27 internationalen Grands Prix und 25 Siegen wurde der Hengst zum Kauf seines Lebens.
Nach vier erfolgreichen Jahren wollte Visser sein Wunderpferd trotzdem verkaufen – und beauftragte Paul Schockemöhle, einen der grössten Pferdezüchter Europas, damit.
Statt Totilas an den Höchstbietenden zu verkaufen, investierte Schockemöhle selber und zahlte 9,5 Millionen Euro für den Superhengst.
Keine schriftliche Vereinbarung
Visser hatte vor dem Verkauf allerdings bereits Sperma von Totilas eingefroren. Als das Tier 2020 starb, wollte der Niederländer den Samen verkaufen. Doch das löste den ersten Gerichtsprozess von Schockemöhles Seite aus. Er beantragte, dass es Visser verboten wird, die Samenflüssigkeit zu verkaufen, da aus seiner Sicht ihm alleine die Zuchtrechte zustehen.
Nur: Als Visser Totilas 2010 an Schockemöhle verkaufte, wurde über die Zuchtrechte nichts schriftlich vereinbart. Darum zog der Niederländer den Fall nun weiter.
Hatte Totilas eine Geschlechtskrankheit?
Ein weiterer Streitpunkt betrifft eine mögliche Geschlechtskrankheit, an der Totilas gelitten haben soll – und die sein Sperma so gut wie unbrauchbar machen würde.
Schockemöhle behauptet, dass der Hengst 2010 mit einer CEM-Erkrankung infiziert wurde. Dies würde zu verringerter Fruchtbarkeit und mehr Fehlgeburten führen. Visser dementiert, er habe damals selber auch Tests eingeschickt, die immer «negativ» zurückgekommen seien.
Wann ein Urteil in diesem kuriosen Prozess zu erwarten ist, ist aktuell noch unklar. (lrc)