Die Kölner Staatsanwaltschaft ist im ersten Anlauf mit dem Versuch gescheitert, einem mutmasslichen Täter aus der Silvesternacht in Köln vor Gericht eine sexuelle Nötigung nachzuweisen. Das Kölner Amtsgericht verurteilte heute zwar einen 26-jährigen Angeklagten zu sechs Monaten Haft auf Bewährung – aber nicht wegen eines sexuellen Übergriffs, sondern wegen eines Diebstahlsdelikts und wegen Hehlerei.
Angeklagte stritten sexuelle Nötigung und Diebstahl ab
Der Mann hatte zugegeben, vergangenen Dezember in der Nähe von Köln mit seinem 23-jährigen Bruder versucht zu haben, ein Auto zu stehlen.
Dass er in der Silvesternacht eine Frau begrapscht habe, bestritt er allerdings – ebenso wie den Vorwurf, ebenfalls zusammen mit seinem Bruder in derselben Nacht zwei Frauen das Handy gestohlen zu haben. Vielmehr gab das Brüderpaar vor Gericht über seine Anwälte an, die fraglichen Handys von Dritten gekauft zu haben.
Das Amtsgericht wertete dies als Hehlerei. Wegen dieser Straftat und des versuchten Autoaufbruchs erhielt auch der 23-Jährige Bruder des Hauptangeklagten sechs Monate Haft auf Bewährung.
Frau erkannte Täter nicht wieder
In der Verhandlung erkannte die belästigte Frau als Zeugin den Angeklagten nicht als Täter bei den Ausschreitungen wieder. In ihrem Plädoyer räumte auch die Vertreterin der Anklage ein, dass der Beweis einer sexuellen Nötigung in der Hauptverhandlung nicht habe geführt werden können.
Nach der Silvestergewalt hatte das Kölner Amtsgericht bereits mehrere Angeklagte wegen Diebstahls verurteilt. Eine Sexualstraftat war in den bisherigen Prozessen aber nicht angeklagt. Derzeit liegen dem Kölner Gericht einem Justizsprecher zufolge auch noch keine weiteren Anklagen wegen der massenhaften sexuellen Übergriffe an Silvester vor. (SDA)